Feedback

Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)

zur Glossar-Übersicht

Das deutsche Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 25.5.2009 ist grundsätzlich erstmals auf das nach dem am 31.12.2007 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (vgl. Art. 66 I EGHGB). Ziel dieses Gesetzes ist es, das deutsche Bilanzrecht für den Konzernabschluss an internationale Rechnunglegungsstandards anzupassen. Des Weiteren enthält es Änderungen der Bilanzierungspraxis in Bezug auf latente Steuern, Pensionsverpflichtungen und für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. In dem Bereich der Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Anhangvorschriften wurden ebenfalls Änderungen eingeführt.

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen