Definition des Begriffs
AnlV steht für Anlageverordnung. Der vollständige Titel lautet Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen. Die geltende Verordnung vom 18. April 2016 trat im Zuge der Neuordnung des Versicherungsaufsichtsrechts in Kraft. Sie konkretisiert, wie bestimmte Versicherungsunternehmen ihr Sicherungsvermögen anlegen dürfen. Sicherungsvermögen bezeichnet Vermögenswerte, die der Erfüllung versicherungstechnischer Verpflichtungen dienen. Ziel des Rechtsakts ist eine sichere, rentable, liquide und angemessen gemischte Kapitalanlage, die die Interessen der Versicherten schützt und Konzentrationsrisiken begrenzt.
Einordnung der Relevanz
Die AnlV gehört zum deutschen Versicherungsaufsichtsrecht und ergänzt das Versicherungsaufsichtsgesetz. Sie ist besonders relevant für Einrichtungen, die nicht vollständig dem Solvency-II-Anlageregime unterliegen oder für die besondere nationale Anlagevorgaben bestehen. Inhaltlich verbindet sie Kapitalanlage, Risikomanagement, Aktuariat und aufsichtsrechtliche Überwachung. Die Verordnung beeinflusst strategische Asset-Allocation, Fondsinvestitionen, Immobilienanlagen, Infrastrukturfinanzierungen, Beteiligungen, Darlehen und Liquiditätssteuerung. Sie prägt damit die Frage, welche Risiken im Sicherungsvermögen zulässig sind und wie diese begrenzt werden.
Betroffene
Betroffen sind insbesondere:
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Die AnlV wird durch aufsichtsrechtliche Auslegungshilfen, Rundschreiben und Verwaltungspraxis konkretisiert. Für die Anwendung sind außerdem das Versicherungsaufsichtsgesetz, interne Anlagerichtlinien, Risikotragfähigkeitsanalysen und gegebenenfalls landesrechtliche Vorgaben für berufsständische Versorgungseinrichtungen zu berücksichtigen. Änderungen der Verordnung betreffen regelmäßig Quoten, zulässige Anlageformen und Anforderungen an alternative Anlagen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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