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Anlageverordnung (AnlV)

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Die Anlageverordnung ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die Vorgaben für die Anlage des Sicherungsvermögens bestimmter Versicherungsunternehmen festlegt. Sie konkretisiert die gesetzlichen Anlagegrundsätze des Versicherungsaufsichtsrechts und regelt insbesondere zulässige Anlageformen, Quoten zur Mischung und Streuung sowie Währungsanforderungen. Die derzeit maßgebliche Fassung wurde am 18. April 2016 ausgefertigt und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft. Inhaltlich dient sie dem Schutz der Versicherten, indem sie die Kapitalanlage auf ein vorsichtiges, diversifiziertes Risikoprofil ausrichtet.

Einordnung der Relevanz 

Die AnlV setzt einen verbindlichen, regelbasierten Rahmen für die Kapitalanlage im Sicherungsvermögen. Sie unterstützt die dauerhafte Erfüllbarkeit von Versicherungsverpflichtungen, indem sie Risikokonzentrationen begrenzt und Mindeststandards für Anlageorganisation und Risikosteuerung beschreibt. Für den Finanzmarkt ist sie relevant, weil sie die Nachfrage dieser Institutionen nach einzelnen Assetklassen strukturiert, zugleich aber risikoreiche oder schwer bewertbare Anlagen nur in eng begrenztem Umfang zulässt.

Betroffene 

Unmittelbar betroffen sind Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen, soweit sie Sicherungsvermögen nach den einschlägigen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes führen und anlegen. Betroffen sind außerdem die für diese Unternehmen handelnden Funktionsträger, etwa Kapitalanlagemanagement, Risikocontrolling und Compliance, da Governance und Kontrollanforderungen organisatorisch umgesetzt werden müssen. Indirekt erfasst sind ausgelagerte Dienstleister, zum Beispiel externe Vermögensverwalter, Verwahrstellen und Immobilienmanager, weil Mandate, Anlagegrenzen, Reporting und Kontrollrechte so auszugestalten sind, dass die Einhaltung der AnlV im laufenden Betrieb nachweisbar bleibt.

Anforderungen und Pflichten 

Die AnlV verlangt ein qualifiziertes Anlagemanagement mit internen Kapitalanlagegrundsätzen, Kontrollverfahren sowie einer strategischen und taktischen Anlagepolitik. Sie definiert einen Anlagekatalog zulässiger Vermögenswerte und setzt quantitative Grenzen, unter anderem für bestimmte strukturierte oder alternative Risiken sowie für Immobilien- und Darlehensquoten. Ergänzend begrenzt sie Klumpenrisiken durch Streuungsregeln, typischerweise bezogen auf einzelne Schuldner und Unternehmensgruppen. Vorgaben zur Kongruenz verlangen, Vermögenswerte grundsätzlich in der Währung der Verpflichtungen zu halten, mit definierten Ausnahmen. Eine Öffnungsklausel ermöglicht begrenzte Anlagen außerhalb des Katalogs, regelmäßig nur bis zu einem festgelegten Prozentsatz und gegebenenfalls mit aufsichtsrechtlicher Genehmigung. Dokumentations-, Darlegungs- und Anzeigepflichten werden durch die Aufsicht konkretisiert.

Weitere Informationen 

Die AnlV steht im Kontext des Versicherungsaufsichtsgesetzes und konkretisiert dessen allgemeine Anlagegrundsätze für die jeweils erfassten Unternehmen. Für Investmentvermögen verweist sie inhaltlich auf Begrifflichkeiten und Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs. Außerdem bestehen Bezüge zu bankaufsichtsrechtlichen Definitionen und zu Pfandbriefstrukturen. Übergangsvorschriften ermöglichen die Fortführung bestimmter Bestände aus älteren Regelungen. Für Versicherungsunternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs wird die Kapitalanlage typischerweise stärker über die allgemeinen aufsichtsrechtlichen Grundsätze und unternehmensinterne Regeln gesteuert als über starre Quoten.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de  

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