Definition des Begriffs
ETPPA steht für European Third Party Providers Association. Der Begriff bezeichnet den europäischen Interessenvertretungs- und Abstimmungsrahmen bankunabhängiger Drittanbieter im Zahlungsverkehr, die unter der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, (PSD2) regulierte Dienste erbringen. Dazu zählen insbesondere Kontoinformationsdienste, Zahlungsauslösedienste und Dienste rund um kartengebundene Zahlungsinstrumente. ETPPA ist keine Aufsichtsbehörde und erlässt keine verbindlichen Vorgaben. Die Organisation bündelt fachliche Positionen von FinTechs und anderen Zahlungsdienstleistern zu Open Banking, Kontozugang und Schnittstellenstandards. Der fachliche Bezug liegt vor allem bei den PSD2-Regeln zum Zugang zu Zahlungskonten und bei den daraus abgeleiteten Sicherheitsanforderungen.
Vorkommen und Verwendung
ETPPA tritt im europäischen Zahlungsverkehr vor allem in Konsultationen, Arbeitsgruppen und Marktdialogen auf. Der Rahmen betrifft Unternehmen, die als Third-Party-Provider, (TPP) eine Zulassung oder Registrierung nach PSD2 besitzen oder entsprechende Geschäftsmodelle entwickeln. Typische Themen sind:
Die Arbeit erfolgt anlassbezogen, etwa bei neuen Regelungsvorhaben, technischen Standards oder Marktproblemen beim Kontozugang.
Relevanz
ETPPA ist für den Finanzmarkt relevant, weil bankunabhängige Drittanbieter seit PSD2 einen regulierten Zugang zu Zahlungskonten erhalten. Dieser Zugang bildet eine Grundlage für Open Banking, digitale Finanzdienste und Wettbewerb im Zahlungsverkehr. Positionen der Organisation können Markterfahrungen aus Sicht von TPPs in regulatorische Diskussionen einbringen. Praktische Auswirkungen betreffen insbesondere Verfügbarkeit, Stabilität und Gleichbehandlung von Schnittstellen, die Abstimmung zwischen Banken und Drittanbietern sowie die Weiterentwicklung hin zu Open Finance. Für Institute entsteht dadurch zusätzlicher Koordinationsbedarf bei Compliance, IT-Betrieb und Kundenkommunikation.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Zentrale Bezugspunkte sind PSD2, insbesondere die Artikel 66 und 67, die regulatorischen technischen Standards zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation sowie die laufende Weiterentwicklung des EU-Zahlungsverkehrsrechts. Eine wichtige Anschlussfrage betrifft den Übergang von Open Banking zu breiter gefassten Open-Finance-Modellen und die geplante Fortentwicklung durch PSD3 und die Payment Services Regulation.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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