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Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)

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Durch das österreichische Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz werdene Konsumenten vor Fehleinschätzungen ihrer eigenen finanziellen Leistungsfähigkeiten bewahrt. Kreditinstitute müssen die Kreditwürdigkeit und die Rückzahlungsfähigkeit genau prüfen, bevor Kredite genehmigt werden dürfen. Es regelt die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher in österreichisches Gesetz. 

 

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