Gegenstand des Anti-Money Laundering (Geldwäschebekämpfung, AML) ist die Bekämpfung von Geldwäsche. Ziel dabei ist, den Missbrauch des Finanzsystems zu Zwecken von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, die zur Vermögensgefährdung eines Instituts führen können, zu verhindern. In Deutschland unterstehen Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituten, aber auch Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen oder bestimmte andere Produkte anbieten, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Personen und Unternehmen, die E-Geld ausgeben oder zurücktauschen, der Geldwäscheaufsicht.
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