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Anti-Money Laundering (AML)

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Definition des Begriffs

AML steht für Anti-Money-Laundering, auf Deutsch Geldwäschebekämpfung. Es bezeichnet ein systematisches Verfahren und einen Regelungsrahmen zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Geldwäsche beschreibt den Prozess, durch den illegal erworbene Gelder durch komplexe Transaktionsketten verschleiert und in scheinbar legale Vermögenswerte umgewandelt werden. AML umfasst alle Maßnahmen, Prozesse, Kontrollen und regulatorischen Anforderungen, die Finanzinstitute und andere verpflichtete Stellen implementieren müssen, um die Integrität des Finanzsystems zu schützen und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden.

 

Vorkommen und Verwendung

AML-Verfahren sind international etabliert und werden durch nationale Gesetze sowie internationale Standards umgesetzt:

  • Deutschland: Geldwäschegesetz (GwG), überwacht durch die BaFin und die Financial Intelligence Unit (FIU)
  • EU: Anti-Money-Laundering-Directives (AMLD), aktuell AMLD VI, sowie die neue EU-Verordnung AMLR
  • International: Standards der Financial Action Task Force (FATF), die 40 Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung herausgegeben hat
  • USA: Bank Secrecy Act (BSA), US Patriot Act

Verpflichtete Stellen sind insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungen, Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Edelmetallhändler und Glücksspielanbieter.

 

Relevanz

Die geschätzte Geldmenge, die weltweit jährlich gewaschen wird, beträgt 2 bis 5 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts, also etwa 800 Milliarden bis 2 Billionen US‑Dollar. AML ist entscheidend für:

  • Bekämpfung organisierter Kriminalität: Unterbindung von Menschen-, Waffen- und Drogenhandel
  • Terrorismusbekämpfung: Verhinderung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten (Counter-Financing of Terrorism, CFT)
  • Finanzmarktintegrität: Schutz vor systemischen Risiken und Reputationsschäden
  • Regulatorische Compliance: Vermeidung hoher Bußgelder, strafrechtlicher Sanktionen und Geschäftseinschränkungen

 

Kernelemente von AML-Verfahren

  • Know Your Customer (KYC): Identifizierung und Verifizierung der Kundenidentität
  • Customer Due Diligence (CDD): Risikobasierte Sorgfaltspflichten, bei Hochrisikokunden Enhanced Due Diligence (EDD)
  • Transaktionsmonitoring: Kontinuierliche Überwachung von Zahlungsströmen auf auffällige Muster
  • Verdachtsmeldungen: Abgabe von Suspicious Activity Reports (SAR) oder Suspicious Transaction Reports (STR) an die zuständige FIU
  • Sanktions- und Watchlist-Screening: Abgleich gegen Listen sanktionierter Personen und Länder
  • Risikoanalysen: Bewertung des Geldwäscherisikos auf Instituts-, Kunden- und Transaktionsebene

 

Technologische Entwicklung

Moderne AML-Systeme nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz, Machine Learning, Natural Language Processing und Netzwerkanalysen, um Fehlalarme zu reduzieren, Muster zu erkennen und die Effizienz der Geldwäscheprävention zu steigern.

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen sind das Geldwäschegesetz (GwG), die EU-Anti-Money-Laundering-Directives sowie die FATF‑Empfehlungen. In Deutschland sind die BaFin und die FIU die zuständigen Behörden. Mit AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) entsteht zudem eine neue EU-Aufsichtsbehörde, die ab 2027 operative Tätigkeiten aufnimmt.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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