Der Begriff des Analysekontos wird in delegierten Rechtsakten zur MiFID II geprägt. Analysekonten sollen ausschließlich über eine beim Kunden erhobene spezielle Analysegebühr finanziert werden. Sie dienen dazu, von Dritten erstellte Finanzanalysen zu vergüten, sodass diese nicht als "Anreiz" eingestuft werden und demnach weiterhin als Dienstleistung entgegengenommen werden dürfen.
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