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Unique Creditor Identifier (UCI)

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Definition des Begriffs

Der Unique Creditor Identifier (UCI), im deutschsprachigen Raum auch als Gläubiger-Identifikationsnummer oder Creditor Identifier (CI) bezeichnet, ist eine eindeutige Kennung zur Identifikation von Zahlungsempfängern im SEPA‑Lastschriftverfahren. Der UCI wurde mit Einführung des SEPA-Direct-Debit-Scheme am 2. November 2009 im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) verpflichtend eingeführt. Er ermöglicht die kontounabhängige, eindeutige Identifikation des Gläubigers, also desjenigen, der eine SEPA-Lastschrift einreicht. Zusammen mit der vom Gläubiger vergebenen Mandatsreferenz bildet der UCI die Grundlage für die eindeutige Zuordnung eines Lastschriftmandats und erlaubt es dem Zahlungspflichtigen oder dessen Bank, die Gültigkeit eines Mandats zu überprüfen.

 

Vorkommen und Verwendung

Der UCI wird in allen 36 SEPA-Teilnehmerländern verwendet und ist für die beiden SEPA-Lastschriftverfahren verbindlich:

  • SEPA Direct Debit Core (für Privat- und Geschäftskunden)
  • SEPA Direct Debit Business-to-Business (B2B, ausschließlich für Geschäftskunden)

Der UCI besteht aus maximal 35 alphanumerischen Zeichen und folgt einer standardisierten Struktur:

  • Positionen 1 bis 2: ISO-Ländercode (z. B. DE für Deutschland, FR für Frankreich)
  • Positionen 3 bis 4: Prüfziffer nach ISO 13616 (analog zur IBAN-Berechnung)
  • Positionen 5 bis 7: Creditor Business Code, vom Gläubiger frei wählbar, in der Regel „ZZZ"
  • Positionen 8 bis 35: Nationale Kennung, länderspezifisch unterschiedlich in Länge und Aufbau

Die Vergabe erfolgt durch nationale Zentralbanken, Zahlungsverkehrsdienstleister oder Clearingstellen. In Deutschland vergibt die Deutsche Bundesbank den UCI über ein Online-Verfahren, in Frankreich erfolgt die Vergabe durch die Banque de France über die kontoführende Bank, in den Niederlanden und Belgien übernehmen die Banken diese Aufgabe.

 

Relevanz

Der UCI ist ein zentrales Element des SEPA-Lastschriftverfahrens und erfüllt mehrere wichtige Funktionen:

  • Eindeutige Identifikation: Kennzeichnung des Gläubigers unabhängig von Bankverbindungen
  • Mandatsprüfung: Im SEPA-Direct-Debit-Core-Scheme optional, im B2B-Verfahren verpflichtend
  • Transparenz: Zahlungspflichtige können anhand des UCI nachvollziehen, wer die Lastschrift eingereicht hat
  • Grenzüberschreitender Einsatz: Ein in einem SEPA-Land vergebener UCI kann in allen SEPA-Ländern verwendet werden

Der UCI ist in den EPC-Rulebooks (European Payments Council) für SEPA Direct Debit Core und B2B als verpflichtendes Datenelement verankert.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Synonym: Gläubiger-Identifikationsnummer, Creditor Identifier (CI), SEPA-Creditor Identifier
  • Verwandte Begriffe:
    • • SEPA‑Direct-Debit (SDD), das Lastschriftverfahren im SEPA-Raum
    • Mandatsreferenz, die vom Gläubiger vergebene Kennung des Lastschriftmandats
    • IBAN (International Bank Account Number)
    • BIC (Bank Identifier Code)

 

Weitere Informationen

Der UCI wird im SEPA Direct Debit Core Rulebook und im SEPA Direct Debit B2B Rulebook des European Payments Council (EPC) geregelt. Die strukturellen Vorgaben folgen dem ISO-Standard 13616.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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