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Alternative Performance Measures (APM)

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Definition des Begriffs

SFT steht für Securities Financing Transactions, auf Deutsch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte. Der Begriff bezeichnet Geschäfte, bei denen Wertpapiere oder Waren vorübergehend übertragen, verliehen oder als Sicherheiten genutzt werden, um Finanzierung, Liquiditätssteuerung oder Besicherung zu ermöglichen. Rechtlich ist SFT vor allem durch die Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung geregelt. Sie steht in Verbindung mit EMIR, MiFID II, CRR und bankaufsichtlichen Vorgaben zum Risikomanagement.

 

Vorkommen und Verwendung

SFT kommen im Kapitalmarkt, im Treasury von Banken, bei Fonds, Versicherern, Wertpapierfirmen und zentralen Gegenparteien vor. Sie werden nicht als eigenes Aufsichtsverfahren durchgeführt, sondern als meldepflichtige und risikorelevante Transaktionen erfasst.

Typische Formen sind:

  1. Wertpapierleihe und Warenleihe, bei denen Vermögenswerte gegen Entgelt zeitweise übertragen werden.
  2. Pensionsgeschäfte, auch Repo und Reverse Repo, bei denen Wertpapiere verkauft und später zurückgekauft werden.
  3. Buy-Sell-Back- und Sell-Buy-Back-Geschäfte mit wirtschaftlich vergleichbarer Finanzierungsfunktion.
  4. Lombardgeschäfte oder Margin Lending, bei denen Kredit gegen Wertpapiersicherheiten gewährt wird.

Die Nutzung erfolgt häufig kurzfristig, kann aber auch längere Laufzeiten haben. Entscheidend sind Gegenpartei, Art und Qualität der Sicherheit, Abschläge, sogenannte Haircuts, Bewertungsmethode, Fälligkeit und vertragliche Rückübertragungsrechte. Diese Merkmale bestimmen Bilanzierung, Eigenmittelunterlegung, Liquiditätswirkung und operative Abwicklung in den Systemen der beteiligten Parteien.

 

Relevanz

SFT sind für Marktliquidität, besicherte Finanzierung und Wertpapierabwicklung wichtig. Zugleich können sie Leverage, Wiederverwendung von Sicherheiten und Verflechtungen zwischen Marktteilnehmern erhöhen. Die Meldepflichten nach SFTR schaffen Transparenz über Volumen, Gegenparteien, Sicherheiten, Laufzeiten und Bewertungsdaten. Aufsichtsbehörden nutzen diese Informationen zur Überwachung von Systemrisiken, Konzentrationen und Schattenbankaktivitäten.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • SFTR, die EU-Verordnung zur Transparenz von SFT.
  • Repo, ein besichertes Finanzierungsgeschäft mit Rückkaufvereinbarung.
  • Collateral, also Sicherheiten zur Begrenzung des Ausfallrisikos.
  • Reuse, die Weiterverwendung erhaltener Sicherheiten durch den Sicherheitennehmer.

 

Weitere Informationen

Die zentrale Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2015/2365. Sie enthält Meldepflichten an Transaktionsregister, Transparenzpflichten gegenüber Anlegern und Vorgaben zur Weiterverwendung von Finanzinstrumenten. Zuständig sind nationale Aufsichtsbehörden, ESMA, Transaktionsregister und betroffene Marktteilnehmer. Ergänzende technische Standards konkretisieren Datenfelder, Meldeformate und Validierungsregeln. Für Institute sind zudem Governance, Datenqualität und Abstimmung zwischen Handel, Sicherheitenmanagement, Compliance und Meldewesen wesentlich.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de 

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