Definition des Begriffs
A-SRI bezeichnet anderweitig systemrelevante Institute. Der Begriff entspricht im europäischen Rahmen den Other Systemically Important Institutions, kurz O-SII. Gemeint sind Kreditinstitute oder Institutsgruppen, deren Ausfall oder Störung erhebliche negative Auswirkungen auf das nationale Finanzsystem und die Realwirtschaft haben kann. Die Einstufung ist Teil der makroprudenziellen Bankenaufsicht und dient der Begrenzung systemischer Risiken. Rechtlich ist der A-SRI-Kapitalpuffer in Deutschland in § 10g KWG verankert. Europäische Grundlage sind insbesondere Artikel 131 CRD und die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Identifizierung systemrelevanter Institute. Der Puffer ist grundsätzlich in hartem Kernkapital, also CET1, vorzuhalten.
Vorkommen und Verwendung
A-SRI werden in Deutschland von BaFin und Deutscher Bundesbank gemeinsam identifiziert. Die Überprüfung erfolgt regelmäßig, in der Praxis jährlich. Die Einstufung beruht auf quantitativen und qualitativen Kriterien. Zentrale Prüffelder sind:
Der Kapitalpuffer kann auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter Ebene oder konsolidierter Ebene angeordnet werden.
Relevanz
A-SRI sind für die Finanzstabilität relevant, weil sie wesentliche Funktionen im Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr, Kapitalmarkt, Einlagengeschäft oder in der Finanzmarktinfrastruktur erfüllen können. Ein zusätzlicher Kapitalpuffer soll die Verlustabsorptionsfähigkeit erhöhen und die Wahrscheinlichkeit verringern, dass staatliche oder systemische Stützungsmaßnahmen erforderlich werden. Für betroffene Institute beeinflusst die Einstufung Kapitalplanung, Ausschüttungspolitik, strategische Steuerung, Stresstests und aufsichtliche Kommunikation. Der A-SRI-Puffer steht neben anderen Kapitalpuffern, etwa dem Kapitalerhaltungspuffer, dem antizyklischen Kapitalpuffer, dem Systemrisikopuffer und dem G-SRI-Puffer. Grundsätzlich ist bei Überschneidung mit dem G-SRI-Puffer nur der jeweils höhere einschlägige Puffer maßgeblich.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die Höhe des A-SRI-Puffers kann in Deutschland grundsätzlich bis zu drei Prozent des Gesamtrisikobetrags betragen. Höhere Quoten setzen besondere europäische Verfahrensanforderungen voraus. Die Methodik wird regelmäßig überprüft und kann an europäische Leitlinien, Strukturveränderungen im Bankensektor und neue Risikobewertungen angepasst werden.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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