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Fee Information Document (FID)

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Definition des Begriffs

FID steht für Fee Information Document, auf Deutsch Entgeltinformation. Es bezeichnet ein standardisiertes Informationsverfahren zur transparenten Vorabdarstellung von Entgelten für Zahlungskonten. Das Dokument richtet sich an Verbraucher und macht Kontogebühren vergleichbar, bevor ein Zahlungskonto eröffnet oder ein bestehendes Angebot bewertet wird. Rechtlich ist es im Rahmen der Payment Accounts Directive verankert, in Deutschland insbesondere im Zahlungskontengesetz. Das verbindliche Präsentationsformat und das gemeinsame Symbol beruhen auf europäischen technischen Standards.

 

Vorkommen und Verwendung

Zahlungsdienstleister stellen das FID für jedes angebotene Zahlungskonto bereit, das Verbrauchern zugänglich ist. Die Bereitstellung erfolgt rechtzeitig vor Vertragsschluss, in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Inhaltlich umfasst das FID vor allem:

  1. eine Liste der maßgeblichen Dienste, etwa Kontoführung, Zahlungskarte, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag oder Bargeldabhebung;
  2. die jeweils anfallenden Entgelte, einschließlich Paketentgelten und Bedingungen;
  3. einen Hinweis auf ein Glossar mit standardisierten Begriffen für typische Zahlungskontodienste.

 

Relevanz

Das FID erhöht die Vergleichbarkeit von Girokonten und anderen Zahlungskonten. Es unterstützt Verbraucher bei der Kostenbeurteilung und erleichtert den Wechsel zwischen Anbietern. Für Institute wirkt es als Compliance-Anforderung im Produktvertrieb, in der Preisgestaltung und in der Kundenkommunikation. Fehlerhafte, unvollständige oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Entgeltinformationen können aufsichtsrechtliche Feststellungen auslösen. Es ersetzt keine Vertragsunterlagen, sondern ergänzt sie durch ein einheitliches, leicht wiedererkennbares Kostenraster. Die Angaben stehen in engem Zusammenhang mit der jährlichen Entgeltaufstellung, die nach Kontoeröffnung tatsächlich angefallene Kosten ausweist.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Statement of Fees, die jährliche Entgeltaufstellung über tatsächlich belastete Gebühren und Zinsen.
  • Payment Accounts Directive, der europäische Rahmen für Kontowechsel, Basiskonto und Gebührenvergleich.
  • Standardisierte Zahlungskontenterminologie, einheitliche Begriffe für repräsentative Dienste eines Zahlungskontos.
  • Dauerhafter Datenträger, ein Medium, das Informationen unverändert speichert und später abrufbar macht.

 

Weitere Informationen

Zentrale Rechtsgrundlagen sind Artikel 4 der Richtlinie 2014/92/EU, die Vorgaben zur Entgeltinformation enthält, sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2018/34 mit technischen Standards für Aufbau, Reihenfolge, Tabellenformat, Schriftbild und Symbol. Ergänzend präzisieren nationale Vorschriften die Bereitstellungspflichten, Zuständigkeiten und Sanktionen. An der Entwicklung der technischen Standards waren die europäischen Bankenaufsichtsstrukturen beteiligt. In der Praxis wird das FID häufig gemeinsam mit Preis- und Leistungsverzeichnissen, Kontoeröffnungsunterlagen und digitalen Vergleichsdiensten genutzt.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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