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Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)

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Definition des Begriffs

ELV steht für Elektronisches Lastschriftverfahren und bezeichnet ein bargeldloses Zahlungsverfahren im deutschen Zahlungsverkehr. Es wird vor allem im stationären Handel am Kassenterminal eingesetzt. Die Zahlung entsteht technisch aus den Kartendaten einer Debitkarte, rechtlich aus einer Einzugsermächtigung beziehungsweise einem SEPA-Lastschriftmandat. Der Zahlungspflichtige bestätigt den Einzug häufig durch Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg. Eine PIN-Prüfung findet beim klassischen ELV nicht statt. Das Verfahren ist kein eigenständiges Kartensystem, sondern nutzt Lastschriftprozesse zwischen Händler, Zahlungsdienstleister und kontoführendem Institut. Seit der SEPA-Migration wird ELV in die Regeln der SEPA-Basislastschrift eingebettet. Zentral ist die Trennung zwischen technischer Kartennutzung und lastschriftrechtlicher Belastung des Kontos. Die Karte liefert die Daten, sie garantiert die Zahlung jedoch nicht.

 

Vorkommen und Verwendung

ELV kommt bei Kartenzahlungen am Point of Sale vor, insbesondere bei Waren- und Dienstleistungskäufen mit sofortiger Übergabe. Der Händler oder ein beauftragter Zahlungsdienstleister liest die Kontoverbindung aus der Karte aus, erstellt den Lastschriftdatensatz und reicht ihn über das Bankensystem ein. Typische Prüffelder sind:

  • Plausibilität und Gültigkeit der Kartendaten,
  • Erteilung und Dokumentation des Mandats,
  • Einreichung, Buchung und mögliche Rückgabe der Lastschrift,
  • Risikosteuerung bei Zahlungsausfällen.

Je nach Händlerkonzept können Sperrdateien, Bonitätslogiken oder Betragsgrenzen genutzt werden.

 

Relevanz

ELV ist für Händler relevant, weil es eine kostengünstige Form der Kartenzahlung ermöglichen kann. Gleichzeitig trägt der Zahlungsempfänger ein erhöhtes Ausfallrisiko, da vor der Annahme keine unmittelbare Autorisierung durch das kontoführende Institut erfolgt. Rücklastschriften können bei fehlender Kontodeckung, Widerspruch oder formalen Fehlern entstehen. Für Zahlungsdienstleister ist ELV mit Vorgaben zu Mandatsverwaltung, Datenschutz, Betrugsprävention und sicherer Zahlungsabwicklung verbunden. Im Vergleich zur girocard-Zahlung mit PIN ist die Risikoverteilung stärker auf den Händler verlagert. Für Kundinnen und Kunden bleibt die Zahlung nachvollziehbar, weil Kontobelastung, Mandatstext und Beleg zusammen den Vorgang dokumentieren.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • SEPA-Lastschrift: europäisch standardisiertes Verfahren zum Einzug von Forderungen.
  • Rücklastschrift: Rückgabe einer bereits eingereichten Lastschrift.
  • girocard: deutsches Debitkartensystem mit kartengestützter Autorisierung.
  • POS-Zahlung: Zahlung am physischen oder digitalen Verkaufspunkt.

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus den Vorschriften zum Zahlungsdiensterecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, den SEPA-Regelwerken und den vertraglichen Bedingungen der beteiligten Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister. Aufsichtsrechtlich sind Zahlungsdienste, Zahlungsinstitute und Sicherheitsanforderungen an die Zahlungsabwicklung einzubeziehen. Maßgeblich sind außerdem Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung, soweit regulierte Zahlungsauslösungen betroffen sind.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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