Definition des Begriffs
Der Harmonised Index of Consumer Prices (HICP, deutsch: Harmonisierter Verbraucherpreisindex, HVPI) ist ein statistisches Verfahren zur einheitlichen Messung der Inflation im Europäischen Wirtschaftsraum. Er erfasst die durchschnittliche Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs von Konsumgütern und Dienstleistungen für private Haushalte. Der HICP wurde mit der Einführung des Euro notwendig, um einen vergleichbaren Inflationsindikator für alle Mitgliedstaaten bereitzustellen.
Die Datenerhebung erfolgt durch die nationalen Statistikämter der EU-Mitgliedstaaten nach einer harmonisierten Methodik. Die Aggregation zum europaweiten HICP wird von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, durchgeführt. Der HICP ist die zentrale Referenzgröße für die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die eine mittelfristige Inflationsrate von 2 Prozent anstrebt.
Vorkommen und Verwendung
Der HICP wird monatlich von allen EU-Mitgliedstaaten erhoben und veröffentlicht. Die Berechnung erfolgt als verketteter Laspeyres-Typ-Index. Dabei werden Preise für einen definierten Warenkorb kontinuierlich erfasst aus Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungsanbietern, Online-Shops sowie für Energie, Nahrungsmittel, Mieten, Gesundheit, Bildung und Freizeit.
Die Produktgruppen werden nach der COICOP-Klassifikation (Classification of Individual Consumption by Purpose) strukturiert, die seit 2024 in der aktualisierten Version ECOICOP angewendet wird. Die Gewichtung der einzelnen Kategorien erfolgt entsprechend ihrer Bedeutung im durchschnittlichen Konsumverhalten privater Haushalte.
Der HICP kommt zum Einsatz bei:
Relevanz
Der HICP ist die maßgebliche Messgröße für Preisstabilität in der Eurozone. Die EZB richtet ihre geldpolitischen Entscheidungen, darunter Leitzinsanpassungen und Anleihekaufprogramme, direkt an der HICP-Inflation aus. Das symmetrische Inflationsziel von 2 Prozent bedeutet, dass sowohl Überschreitungen als auch Unterschreitungen gleichermaßen vermieden werden sollen.
Der HICP ermöglicht länderübergreifende Vergleiche, da einheitliche Standards und Definitionen gelten. Dies erleichtert die Überwachung von Divergenzen innerhalb des Euroraums und die Identifikation struktureller Preisunterschiede. Zudem ist der HICP rechtlich in den EU-Verträgen verankert und dient als Referenzindikator für die Erfüllung wirtschaftspolitischer Konvergenzkriterien gemäß Artikel 140 AEUV.
Beispiele, Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen: EU-Verordnung 2016/792, EU-Verordnung 2020/1148, EU-Verordnung 2024/1720 sowie ergänzende Durchführungsverordnungen und Empfehlungen von Eurostat.
Beteiligte Institutionen: Eurostat, nationale Statistikämter der EU-Mitgliedstaaten, Europäische Zentralbank (EZB).
Verknüpfte Regelwerke: AEUV (Artikel 127, 140), Maastricht-Vertrag, COICOP/ECOICOP-Klassifikation, EZB-Geldpolitik-Strategie.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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