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Netting (Netting)

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Definition des Begriffs

Netting bezeichnet ein Verfahren zur Verrechnung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien. Ziel ist die Ermittlung eines reduzierten Nettobetrags, der anstelle vieler einzelner Bruttozahlungen zu leisten ist. Im Finanzmarkt betrifft Netting vor allem Derivate, Wertpapiergeschäfte, Zahlungsverkehr und gruppeninterne Finanzierungsbeziehungen. Das Verfahren dient der Risikominderung, Liquiditätssteuerung und operativen Vereinfachung. Rechtlich relevant ist Netting insbesondere, wenn Forderungen bei Insolvenz, Abwicklung oder Vertragsbeendigung wirksam zusammengeführt werden sollen.

 

Vorkommen und Verwendung

Netting kommt vor allem bei Banken, Wertpapierfirmen, Clearinghäusern, zentralen Gegenparteien, Fonds, Versicherern und Unternehmen mit umfangreichen Finanztransaktionen vor. Es wird vertraglich vereinbart und häufig über Rahmenverträge abgesichert, etwa für außerbörsliche Derivate oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte.

Wichtige Formen sind:

  1. Payment Netting: Gegenseitige Zahlungen mit gleicher Fälligkeit und Währung werden zu einem Nettobetrag zusammengefasst.
  2. Close-out Netting: Bei Kündigung oder Ausfall einer Partei werden offene Geschäfte beendet, bewertet und zu einer einheitlichen Nettoforderung verrechnet.
  3. Novation Netting: Bestehende Verpflichtungen werden durch neue, saldierte Verpflichtungen ersetzt.
  4. Multilaterales Netting: Mehrere Parteien verrechnen Positionen über eine zentrale Stelle, häufig im Clearing.

 

Relevanz

Netting reduziert das Gegenparteiausfallrisiko, weil nicht jede Einzelposition in voller Höhe ausfallgefährdet ist. Für beaufsichtigte Institute kann ein rechtlich wirksames Netting die Bemessungsgrundlage für Eigenmittelanforderungen und Großkreditgrenzen beeinflussen. Zusätzlich senkt es Zahlungsvolumina, verringert Liquiditätsbedarf und erleichtert das Sicherheitenmanagement.

Die regulatorische Anerkennung setzt regelmäßig voraus, dass die Netting-Vereinbarung rechtlich durchsetzbar ist. Institute benötigen dafür belastbare Vertragsdokumentationen, rechtliche Prüfungen und Prozesse zur korrekten Bewertung der Nettopositionen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Aufrechnung: allgemeiner zivilrechtlicher Begriff für die Verrechnung gegenseitiger Ansprüche.
  • Clearing: Abwicklung und Risikominderung von Finanzgeschäften, häufig unter Einsatz von Netting.
  • Collateral: Sicherheiten, die Nettopositionen zusätzlich absichern.
  • Master Agreement: Rahmenvertrag, der Netting-Regeln für mehrere Geschäfte festlegt.

 

Weitere Informationen

Relevante Bezüge bestehen insbesondere zu Kapitalanforderungsverordnung, Insolvenzrecht, Abwicklungsrecht, EMIR, Zahlungsverkehrsregeln und vertraglichen Marktstandards. Für die Praxis sind Wirksamkeit, Dokumentation, Bewertungsmethodik und tägliche Überwachung der Nettopositionen entscheidend.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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