Definition des Begriffs
CBDC steht für Central Bank Digital Currency, auf Deutsch digitale Zentralbankwährung. Der Begriff bezeichnet digitales Geld, das unmittelbar von einer Zentralbank ausgegeben wird und eine Forderung gegenüber dieser Zentralbank darstellt. CBDC ist kein Kryptowert privater Emittenten, sondern staatliches Zentralbankgeld in digitaler Form. Es kann für Zahlungen zwischen Banken, Finanzmarktinfrastrukturen oder Endnutzern konzipiert sein. Rechtlich und technisch hängt die Ausgestaltung vom jeweiligen Währungsraum ab. In Europa wird der digitale Euro als mögliche Retail-CBDC untersucht und vorbereitet.
Vorkommen und Verwendung
CBDC kommt vor allem in geldpolitischen, zahlungsverkehrsbezogenen und aufsichtsrechtlichen Projekten vor. Zentralbanken führen Machbarkeitsstudien, Pilotprojekte und Konsultationen durch. Die Verwendung wird meist nach Nutzerkreis unterschieden:
Relevanz
CBDC ist relevant, weil digitale Zahlungen zunehmen und die Bargeldnutzung in vielen Ländern sinkt. Zentralbanken prüfen damit, wie der Zugang zu Zentralbankgeld in einer digitalen Wirtschaft erhalten bleibt. Für Finanzinstitute kann CBDC Auswirkungen auf Liquiditätssteuerung, Zahlungsprozesse, Einlagenstruktur und technische Schnittstellen haben. Für Zahlungsdienstleister entstehen mögliche Anpassungen bei Wallets, Identitätsprüfung, Betrugsprävention und operativer Resilienz. Zugleich berührt CBDC Datenschutz, Geldwäscheprävention, Cybersicherheit und die Rolle privater Zahlungsverkehrssysteme.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
CBDC-Projekte stehen im Zusammenhang mit Zahlungsverkehrsrecht, Geldwäschevorgaben, Datenschutzrecht und geldpolitischen Aufgaben der Zentralbanken. In der Europäischen Union betreffen Diskussionen insbesondere die Rolle des Eurosystems, die mögliche rechtliche Grundlage eines digitalen Euro, Intermediäre wie Banken und Zahlungsdienstleister sowie Anforderungen an Offline-Zahlungen, Haltegrenzen, Interoperabilität und finanzielle Inklusion.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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