Definition des Begriffs
GIIN steht für Global Intermediary Identification Number, auf Deutsch globale Identifikationsnummer für Intermediäre. Die Kennung ist kein Aufsichtsverfahren im engen Sinn, sondern ein standardisiertes Registrierungs- und Identifikationsinstrument im Rahmen von FATCA, dem US Foreign Account Tax Compliance Act. Sie dient der eindeutigen Erfassung von Finanzinstituten und bestimmten verbundenen Rechtsträgern, die gegenüber US-Steuerbehörden oder meldenden Gegenparteien ihren FATCA-Status nachweisen müssen. Die GIIN wird nach erfolgreicher Registrierung vergeben und in einer öffentlich abrufbaren Liste geführt. Die Nummer folgt einem festen Format, das Kennungsteile für das Institut, den Status und die Jurisdiktion enthält. Sie ersetzt keine aufsichtsrechtliche Zulassung, sondern bestätigt die FATCA-Registrierung und erleichtert den Abgleich in Geschäftsprozessen.
Vorkommen und Verwendung
Die GIIN erscheint vor allem in FATCA-Dokumentationen, Selbstauskünften, Quellensteuerprozessen und Kontrollen von Zahlungsketten. Sie wird von registrierten Finanzinstituten, Sponsoring Entities, Sponsored Entities und bestimmten Niederlassungen verwendet. In der Praxis prüfen Gegenparteien, ob die angegebene Nummer mit dem Namen, der Kategorie und dem Sitz des Rechtsträgers übereinstimmt. Relevante Einsatzbereiche sind:
Relevanz
Die GIIN reduziert Unsicherheit bei der steuerlichen Einordnung grenzüberschreitender Finanzbeziehungen. Für Institute ist sie wichtig, weil fehlende oder fehlerhafte Angaben zu Rückfragen, oder Zurückweisungen von Dokumentationen oder Quellensteuerfolgen führen können. In Compliance-Prozessen unterstützt sie die Abstimmung zwischen Kundenklassifizierung, Due Diligence, Reporting und Zahlungsabwicklung. Die Kennung ist auch ein Kontrollpunkt bei Onboarding, regelmäßiger Überprüfung von Kundendaten und Abgleich mit veröffentlichten Registrierungsdaten.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Die GIIN steht im Zusammenhang mit FATCA-Registrierung, zwischenstaatlichen FATCA-Abkommen, Quellensteuerregeln und institutsinternen Kontrollpflichten. Zuständig für Vergabe und Verwaltung ist die US-Steuerverwaltung. Europäische Institute berücksichtigen die Kennung zusätzlich in Prozessen nach nationalen FATCA-Umsetzungsvorschriften und in Schnittstellen zwischen Steuer, Compliance, Kundenbetreuung und Meldewesen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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