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Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs)

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Definition des Begriffs

PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) bezeichnet verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und versicherungsbasierte Anlageprodukte. Der Begriff wurde durch die EU-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014 eingeführt, die am 16. Januar 2023 in Kraft trat und seit dem 1. Januar 2018 Anwendung findet. Ziel der PRIIPs-Verordnung ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Anlageprodukten im gesamten EU-Raum zu verbessern und Kleinanleger besser zu schützen. Die Verordnung verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Anlageprodukten, Anlegerinnen und Anlegern Basisinformationsblätter (Key Information Documents, KIDs) zur Verfügung zu stellen. PRIIPs umfasst ein breites Spektrum an Finanzprodukten mit einem Marktvolumen von bis zu 10 Billionen Euro in Europa.

 

Einordnung der Relevanz

Die PRIIPs-Verordnung ist Teil des EU-Pakets „Digital Finance Package" und harmonisiert zuvor fragmentierte nationale Regelungen zur vorvertraglichen Information bei Anlageprodukten. Sie ergänzt bestehende Regelwerke wie MiFID II, UCITS-Richtlinie und IDD (Insurance Distribution Directive). Seit dem 1. Januar 2023 gilt die PRIIPs-Verordnung auch für OGAW-Fonds (UCITS), die an Privatanleger vertrieben werden, wobei das frühere KIID (Key Investor Information Document) durch das PRIIPs-KID ersetzt wurde. Die Verordnung steht im Kontext der Retail Investment Strategy der EU-Kommission, die darauf abzielt, Kleinanleger zu stärken und faire Behandlung sicherzustellen.

 

Betroffene

Von der PRIIPs-Verordnung betroffen sind:

  • Hersteller und Vertreiber verpackter Anlageprodukte, insbesondere Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Produkte wie strukturierte Finanzprodukte (z. B. Zertifikate, Optionen), derivative Finanzinstrumente, offene und geschlossene Investmentfonds, versicherungsbasierte Anlageprodukte (z. B. fondsgebundene Lebensversicherungen, Hybrid-Produkte), strukturierte Einlagen sowie von Zweckgesellschaften emittierte Instrumente

Die Regelung gilt für alle Finanzinstitute innerhalb der Europäischen Union, die PRIIPs an Privatanleger vermarkten. In Deutschland überwacht die BaFin gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank die Einhaltung der Anforderungen.

 

Anforderungen und Pflichten

1. Basisinformationsblatt (Key Information Document, KID)

  • Maximale Länge: 3 DIN-A4-Seiten
  • Bereitstellung vor Vertragsabschluss oder Kaufangebot in der Sprache des Anlegers
  • Pflichtinhalte: Name und Identität des Produktherstellers, Zielgruppe des Produkts, Risiko-Rendite-Profil mit Summary Risk Indicator (Skala 1 bis 7), möglicher maximaler Kapitalverlust, Leistungsszenarien (Performance Scenarios), detaillierte Kostenaufstellung über die Haltedauer, Beschwerdemöglichkeiten

2. Transparenzpflichten

  • Standardisierte Darstellung von Risiken und Kosten zur besseren Vergleichbarkeit
  • Verwendung verbraucherfreundlicher Sprache ohne übermäßigen Fachjargon
  • Angabe von Performanceszenarien (ungünstiges, mittleres, günstiges Szenario sowie Stressszenario)

3. Governance und Verantwortlichkeiten

  • Produkthersteller sind für Erstellung, Richtigkeit und Aktualisierung des KID verantwortlich
  • Vertreiber müssen sicherstellen, dass Anleger das KID rechtzeitig erhalten
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der KIDs erforderlich

4. Aufsicht und Durchsetzung

  • Überwachung durch nationale Aufsichtsbehörden (in Deutschland: BaFin)
  • Koordination durch die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs): EIOPA, ESMA und EBA
  • Veröffentlichung von Q&As und Leitlinien zur einheitlichen Anwendung

 

Weitere Informationen

Die konkrete Umsetzung erfolgt durch delegierte Rechtsakte und technische Durchführungsstandards, insbesondere die Delegierte Verordnung (EU) 2017/653. Die ESAs veröffentlichen regelmäßig aktualisierte Fragen und Antworten (Q&As) sowie Leitlinien zur Auslegung der Anforderungen. Die EU-Kommission hat im Rahmen der Retail Investment Strategy eine Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung angekündigt.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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