Definition des Begriffs
Risk-weighted Assets (RWA, deutsch: Risikogewichtete Aktiva) sind Aktiva einer Bank, die nach ihrem jeweiligen Risikogehalt gewichtet werden. Sie bilden die zentrale Berechnungsgrundlage für die Eigenkapitalanforderungen von Kreditinstituten im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Kapitaladäquanz. Das Konzept der RWA wurde im Rahmen der Basel-Akkorde durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt und findet weltweit Anwendung in der Bankenregulierung.
Die Grundidee besteht darin, dass unterschiedliche Vermögenswerte verschiedene Risikoprofile aufweisen. Durch die Multiplikation des Exposures mit einem Risikogewicht entsteht ein risikobereinigter Wert, der die tatsächliche Verlustwahrscheinlichkeit besser abbildet als die bloße Bilanzsumme. Je höher das Risikogewicht, desto mehr Eigenkapital muss die Bank für die entsprechende Position vorhalten.
Vorkommen und Verwendung
RWA werden zur Berechnung der Eigenkapitalquoten verwendet, insbesondere der harten Kernkapitalquote (CET1-Ratio). Gemäß den internationalen Basel-III-Standards und ihrer europäischen Umsetzung in der Capital Requirements Regulation (CRR) müssen Banken mindestens 8 % regulatorisches Kapital im Verhältnis zu ihren RWA vorhalten.
Die Ermittlung der RWA erfolgt je nach Risikoart und verwendetem Ansatz:
Risikogewichte reichen von 0 % (z. B. Forderungen an AAA-bewertete Staaten) bis zu 1250 % (z. B. bestimmte Verbriefungen). Für Unternehmenskredite werden üblicherweise Gewichte zwischen 75 % und 150 % angewendet, für Retailkredite häufig 75 %, für Immobilienkredite abhängig vom Loan-to-Value-Verhältnis zwischen 20 % und 150 %.
Relevanz
RWA sind ein zentraler Steuerungsparameter für Banken und Aufsichtsbehörden. Sie beeinflussen:
Die Entwicklung der RWA wird von Aufsichtsbehörden intensiv überwacht, insbesondere im Hinblick auf RWA-Inflation oder -Optimierung. Mit Basel III.1 (finalisierte Version von Basel III, Umsetzung in der EU ab 2025 mit CRR III) wurden die Berechnungsmethoden weiter harmonisiert und teilweise verschärft.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind Basel III, CRR (EU) Nr. 575/2013 sowie deren Anpassungen durch CRR II und CRR III.
Beteiligte Institutionen sind der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Zentralbank (EZB) sowie nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin und Deutsche Bundesbank.
Verknüpfte Regelwerke sind MaRisk, SREP, ICAAP sowie die Offenlegungsanforderungen nach Säule 3.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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