Definition des Begriffs
Global Systemically Important Institutions, kurz G-SIIs, sind global systemrelevante Institute, deren Ausfall oder erhebliche Schieflage das internationale Finanzsystem schwer beeinträchtigen kann. Der Begriff wird vor allem für große Bankengruppen verwendet und ist im europäischen Aufsichtsrecht mit der Capital Requirements Directive verbunden. International entspricht er weitgehend dem Konzept der Global Systemically Important Banks. G-SIIs sind keine eigene Rechtsform, sondern eine aufsichtsrechtliche Einstufung. Zweck ist die frühzeitige Identifikation von Instituten, deren Größe, Vernetzung, Komplexität oder grenzüberschreitende Tätigkeit besondere Risiken für Finanzstabilität und Realwirtschaft erzeugen kann.
Vorkommen und Verwendung
G-SIIs kommen in der Bankenaufsicht, makroprudenziellen Überwachung, Kapitalplanung und Abwicklungsplanung vor. Die Einstufung betrifft große international tätige Institute und Institutsgruppen. Sie erfolgt regelmäßig anhand indikatorbasierter Methoden und aufsichtlicher Beurteilungen.
Kernbereiche der Einstufung sind:
Relevanz
Die Einstufung als G-SII hat erhebliche aufsichtsrechtliche Folgen. Betroffene Institute müssen zusätzliche Kapitalpuffer vorhalten, damit Verluste besser absorbiert werden können. Außerdem stehen sie unter erhöhter aufsichtlicher Aufmerksamkeit, insbesondere bei Risikomanagement, Governance, Liquiditätssteuerung, Stresstests, Sanierungsplanung und Abwicklungsfähigkeit. Für Märkte ist die Kategorie relevant, weil Schwierigkeiten eines G-SII über Zahlungsverkehr, Derivate, Refinanzierung, Verwahrung, Kreditversorgung und Kapitalmarktliquidität auf andere Institute übertragen werden können. Die Einstufung dient daher nicht nur dem Schutz einzelner Gläubiger, sondern der Stabilität des gesamten Finanzsystems.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen bestehen in Europa insbesondere in der Capital Requirements Directive, den nationalen Umsetzungsvorschriften und technischen Vorgaben der Bankenaufsicht. Die Identifikation wird durch internationale Standards, europäische Methodik und nationale Aufsichtsentscheidungen geprägt. Zuständig sind je nach Institut Europäische Zentralbank, nationale Aufsichtsbehörden, makroprudenzielle Behörden und Abwicklungsbehörden. Die G-SII-Einstufung steht in engem Zusammenhang mit Kapitalpuffern, Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit, Sanierungsplänen, Abwicklungsstrategien und der laufenden Überwachung systemischer Risiken.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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