Zur finanziellen Gegenpartei (FC) gehören Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, OGAW, Verwaltungsgesellschaften, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und alternative Investmentfonds mit Sitz in der EU.
Siehe auch NFC, EMIR
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