Das harte Kernkapital setzt sich gem. Artikel 26 ff. CRR aus solchen Posten und Instrumenten zusammen, die dem Institut uneingeschränkt und unmittelbar zur sofortigen Deckung von Verlusten zur Verfügung stehen. Das CET1 bildet damit den Bestandteil der Eigenmittel mit der stärksten Verlustabsorptionsfähigkeit. Zusammen mit dem zusätzlichen Kernkapital (AT1) bildet das CET1 das Kernkapital. Kernkapital und Ergänzungskapital (T2) bilden die Eigenmittel.
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