Definition des Begriffs
HLBA steht für Historical Look Back Approach, auf Deutsch historischer Rückblickansatz. Der Begriff bezeichnet ein Berechnungsverfahren im Liquiditätsrisikomanagement von Banken. Es dient dazu, zusätzliche Liquiditätsabflüsse aus Sicherheitenanforderungen zu bestimmen, die bei einem ungünstigen Marktszenario für besicherte Derivatgeschäfte entstehen können. In der EU ist der Ansatz mit Artikel 423 Absatz 3 CRR und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/208 verbunden. Er ergänzt die Vorgaben zur Liquidity-Coverage-Ratio, also zur Mindestliquidität für einen 30-Kalendertage-Stresszeitraum.
Vorkommen und Verwendung
HLBA wird von Kreditinstituten verwendet, deren Derivatgeschäfte als wesentlich gelten. Wesentlichkeit liegt vor, wenn der Nominalbetrag dieser Geschäfte in den vergangenen zwei Jahren zu einem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent der relevanten Netto-Liquiditätsabflüsse überschritt.
Die Berechnung umfasst insbesondere:
Relevanz
HLBA beeinflusst die Höhe zusätzlicher Liquiditätsabflüsse, die in der Liquidity Coverage Ratio berücksichtigt werden. Ein höherer ermittelter Sicherheitenbedarf kann die verfügbare Liquiditätsreserve verringern und den Bedarf an High-Quality-Liquid-Assets erhöhen. Für Institute mit umfangreichen Derivateportfolios ist der Ansatz deshalb ein wichtiges Element der täglichen Liquiditätssteuerung, der regulatorischen Meldung und der internen Stresstestmethodik. Zugleich unterstützt er eine einheitliche Erfassung historisch beobachteter Marktwertänderungen, ohne künftige Sicherheitenanforderungen frei zu schätzen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Die rechtliche Verankerung liegt in Artikel 423 Absatz 3 der CRR sowie in Artikel 1 und Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/208. Fachlich knüpft HLBA an den Basel-III-Rahmen zur Liquidity-Coverage-Ratio an. Beteiligt sind insbesondere Kreditinstitute, Aufsichtsbehörden, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Die Methode verwendet ausschließlich realisierte historische Sicherheitenbewegungen. Nicht erfasste Erwartungen oder freie Modellannahmen sind für die Ermittlung des zusätzlichen Abflusses nicht maßgeblich.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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