Ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) kann vom Emittenten bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 € bis weniger als 8 Mio € anstelle eines Prospekts erstellt werden. Die Aufgabe des WIB ist es, den Anleger bei seiner Anlageentscheidung zu unterstützen. Es wird von der BaFin gestattet und anschließend veröffentlicht. Einzelheiten zum WIB, insbesondere zu dessen Inhalt, sind in den §§ 3 – 3c und 6 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) geregelt.
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