Definition des Begriffs
Das WIB, (Wertpapier-Informationsblatt) ist ein kompaktes kapitalmarktrechtliches Informationsdokument für bestimmte öffentliche Angebote von Wertpapieren in Deutschland. Es ersetzt keinen Wertpapierprospekt, sondern kommt vor allem bei Angeboten zum Einsatz, die nach der EU-Prospektverordnung und dem Wertpapierprospektgesetz von der Prospektpflicht ausgenommen sind. Zweck ist eine standardisierte Kurzinformation über Emittent, Wertpapier, Angebotsbedingungen, Kosten und zentrale Risiken. Die Veröffentlichung setzt eine Gestattung durch die BaFin voraus. Die Prüfung bezieht sich auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit, nicht auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots.
Vorkommen und Verwendung
Ein WIB wird von Emittenten oder Anbietern erstellt, wenn Wertpapiere öffentlich angeboten werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für ein prospektfreies Angebot mit Informationsblatt erfüllt sind. Es betrifft insbesondere kleinere Emissionen, etwa Aktien, Schuldverschreibungen oder Genussrechte in Wertpapierform. Das Dokument ist vor Beginn des Angebots einzureichen, zu gestatten und anschließend zu veröffentlichen. Änderungen während der Angebotsphase können eine Aktualisierung oder ein neues Gestattungsverfahren erforderlich machen.
Typische Prüffelder sind:
Relevanz
Das WIB verbindet erleichterten Kapitalmarktzugang mit einem Mindestmaß an Anlegerinformation. Für Emittenten senkt es den Dokumentationsumfang gegenüber einem vollständigen Prospekt. Für Anleger schafft es eine kurze Vergleichsgrundlage, bleibt aber kein Ersatz für eine eigene Risikoprüfung. Fehlerhafte oder fehlende WIB-Veröffentlichungen können Vertriebsverbote, Verwaltungsmaßnahmen und Haftungsrisiken auslösen. Das Informationsblatt steht daher in engem Zusammenhang mit Prospektrecht, Produktvertrieb und Marktaufsicht. Seine knappe Form erhöht die Bedeutung präziser Risikohinweise, weil wesentliche Nachteile, Rangverhältnisse und Verlustmöglichkeiten trotz begrenzten Umfangs klar erkennbar sein müssen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die zentrale Rechtsgrundlage liegt im Wertpapierprospektgesetz, insbesondere in § 4 WpPG, sowie in der EU-Prospektverordnung. Das WIB umfasst grundsätzlich höchstens drei DIN-A4-Seiten, bei bestimmten elektronischen Wertpapieren vier Seiten. Zuständig für die Gestattung und Aufsicht ist die BaFin.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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