Definition des Begriffs
CECL steht für Current Expected Credit Losses, auf Deutsch aktuelle erwartete Kreditverluste. Der Begriff bezeichnet ein rechnungslegungsbezogenes Verfahren zur Ermittlung von Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte. CECL ist im US-amerikanischen Rechnungslegungsstandard ASC Topic 326, Financial Instruments, Credit Losses, verankert. Der Standard wurde durch Accounting Standards Update 2016-13 eingeführt. Zweck ist die frühere Erfassung erwarteter Kreditverluste über die gesamte vertragliche Laufzeit eines Instruments, soweit realistische Erwartungen und verfügbare Informationen dies stützen.
Vorkommen und Verwendung
CECL wird von Unternehmen angewendet, die nach US-GAAP bilanzieren. Besondere Bedeutung hat das Verfahren für Banken, Kreditgenossenschaften, Finanzdienstleister, Versicherer und Unternehmen mit wesentlichen Forderungsbeständen. Es betrifft insbesondere:
Die Berechnung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Abschlusserstellung und basiert auf historischen Verlustdaten, aktuellen Bedingungen sowie belastbaren Prognosen. Institute nutzen dafür häufig Segmentierungen nach Risikomerkmalen, Laufzeiten, Sicherheiten, Bonität und Produktarten.
Relevanz
CECL verändert die Risikovorsorge, weil erwartete Verluste nicht erst bei eingetretenen Verlustereignissen berücksichtigt werden. Dadurch können Wertberichtigungen früher und teilweise höher ausfallen. Für Kreditinstitute beeinflusst CECL unter anderem Ergebnis, Eigenkapitalplanung, Kreditrisikomanagement, Modellgovernance und interne Kontrollen. Das Verfahren ist eng mit Kreditrisikomodellen, Datenqualität und makroökonomischen Szenarien verbunden. Es unterscheidet sich vom internationalen Expected-Credit-Loss-Ansatz nach IFRS 9, da CECL grundsätzlich Verluste über die gesamte Laufzeit abbildet.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Zentrale Grundlage ist ASC Topic 326 in Verbindung mit ASU 2016-13. Zuständig für die Standardsetzung ist das Financial Accounting Standards Board. Aufsichtliche Bedeutung entsteht, wenn Banken CECL‑Effekte in Kapitalplanung, Stresstests, Offenlegung und Risikosteuerung einbeziehen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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