Definition des Begriffs
Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin; englisch: Financial Market Stabilisation Fund, FMS) ist ein Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 110 Absatz 1 des Grundgesetzes. Er wurde am 17. Oktober 2008 als Reaktion auf die globale Finanzkrise durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) beschlossen und am 20. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Ziel war die Stabilisierung des deutschen Finanzsystems und die Wiederherstellung des Vertrauens in die Kreditwirtschaft. Der Fonds wurde zunächst als Einrichtung der Deutschen Bundesbank etabliert und unterstand der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Seit dem 1. Januar 2018 wird der SoFFin von der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH verwaltet.
Aufgaben
Der SoFFin verfügte über drei zentrale Instrumente zur Stabilisierung des Finanzsektors:
Der Fonds war mit einem Gesamtvolumen von bis zu 480 Milliarden Euro ausgestattet, davon bis zu 400 Milliarden Euro für Garantien und bis zu 80 Milliarden Euro für Rekapitalisierungen. In der Hochphase wurden Garantien in Höhe von 168 Milliarden Euro und Kapitalmaßnahmen von 29,4 Milliarden Euro gewährt. Alle Garantien wurden ohne Ausfall zurückgezahlt. Ende 2015 wurde der SoFFin für neue Maßnahmen geschlossen und befindet sich seither in der Abwicklungsphase.
Zuständigkeiten
Relevanz
Der SoFFin spielte eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Finanzkrise in Deutschland. Zeitweise wurden bis zu 25 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankensektors durch SoFFin-Maßnahmen gestützt, wodurch systemische Ansteckungseffekte verhindert wurden. Die Stabilisierungsfunktion wurde zum 1. Januar 2016 durch den Single Resolution Fund (SRF) im Rahmen des europäischen Bankenabwicklungsmechanismus abgelöst. Der SoFFin bleibt jedoch als Abwicklungs- und Verwaltungsinstrument bestehender Altlasten relevant.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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