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Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)

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Definition des Begriffs

SoFFin bezeichnet den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, ein Sondervermögen des Bundes zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarkts. Der Fonds wurde am 17. Oktober 2008 als Reaktion auf die internationale Finanzmarktkrise errichtet. Rechtliche Grundlage ist das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, das die Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds regelt. Zweck war die Sicherung von Vertrauen, Liquidität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems. Der Fonds konnte Garantien übernehmen, Rekapitalisierungen leisten und risikobehaftete Positionen oder Zweckgesellschaften absichern.

 

Vorkommen und Verwendung

SoFFin-Maßnahmen kamen bei Unternehmen des Finanzsektors in Betracht, insbesondere bei Kreditinstituten, Finanzholding-Gesellschaften und Versicherungsunternehmen. Die Nutzung erfolgte nicht als reguläres Marktinstrument, sondern als staatliches Krisenverfahren zur Abwehr systemischer Risiken. Zentrale Instrumente waren:

  1. Garantien für Verbindlichkeiten, um Refinanzierung und Vertrauen im Interbankenmarkt zu stützen.
  2. Rekapitalisierungen, etwa durch stille Einlagen oder den Erwerb von Anteilen.
  3. Risikoübernahmen und Abwicklungsstrukturen für problematische Vermögenswerte.
  4. Auflagen zu Geschäftsstrategie, Vergütung, Ausschüttungen und Rückführung staatlicher Hilfen.

 

Relevanz

SoFFin war für die Finanzmarktstabilität in Deutschland bedeutsam, weil der Fonds in einer akuten Vertrauenskrise staatliche Stützungsmaßnahmen bündelte. Die Maßnahmen sollten Ansteckungseffekte zwischen Banken begrenzen und die Kreditversorgung der Realwirtschaft schützen. Für betroffene Institute konnten Hilfen mit tiefen Eingriffen in Kapitalstruktur, Governance und Geschäftspolitik verbunden sein. Für Aufsicht, Haushaltsrecht und Bankenregulierung zeigte SoFFin, wie eng Finanzstabilität, Staatshaftung und Restrukturierung systemrelevanter Institute miteinander verknüpft sind. Neue Maßnahmen wurden nach der Krisenphase beendet, die Abwicklung bestehender Positionen blieb jedoch haushalts- und stabilitätspolitisch relevant.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Finanzmarktstabilisierungsfonds, formale Bezeichnung des Bundesfonds.
  • Bankenrettungsfonds, verbreitete Kurzbezeichnung im öffentlichen Sprachgebrauch.
  • FMSA, frühere Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
  • Abwicklungsanstalt, Struktur zur Auslagerung und geordneten Verwaltung bestimmter Vermögenswerte.
  • Rekapitalisierung, Kapitalzuführung zur Stärkung der Eigenmittel eines Instituts.

 

Weitere Informationen

Die Verwaltung des Fonds lag zunächst bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Seit 2018 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland, Finanzagentur GmbH, Verwaltungsaufgaben für den Finanzmarktstabilisierungsfonds. Das Bundesministerium der Finanzen ist in die Rechtsaufsicht und politische Steuerung eingebunden. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und ergänzende Vorschriften zur Stabilisierung, Restrukturierung und Abwicklung von Finanzmarktakteuren. Seit Ablauf des Jahres 2015 ist der Fonds für neue Maßnahmen geschlossen. Im Mittelpunkt stehen seither Rückführung, Verwaltung verbliebener Beteiligungen und Abrechnung der finanziellen Auswirkungen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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