Die neue Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV) und CRR setzen die Empfehlungen aus Basel III um. Dabei regelt CRD IV die Zulassung und die Beaufsichtigung von Banken- und Finanzdienstleistungsunternehmen. Darin sind ebenso Sanktionen bei Verstoß gegen Eigenkapitalvorgaben enthalten.
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