Definition des Begriffs
Risk Coverage Potential, deutsch Risikodeckungspotenzial, bezeichnet die im ICAAP ermittelte Fähigkeit eines Instituts, wesentliche Risiken durch vorhandene interne Kapitalbestandteile oder andere anrechenbare Deckungsmassen zu tragen. Es ist eine zentrale Größe der Risikotragfähigkeitsrechnung und dient dazu, das Verhältnis zwischen Risikopotenzial und verfügbaren Verlustabsorptionsmitteln zu beurteilen. RCP ist kein eigenständiger Rechtsakt, sondern ein Verfahrenselement des internen Kapitaladäquanzprozesses. Die rechtliche Einbettung ergibt sich aus den Anforderungen der Capital Requirements Directive an solide Strategien, Verfahren und Systeme sowie aus SREP-Vorgaben, EBA-Leitlinien, dem ICAAP-Rahmen und nationalen Anforderungen wie den MaRisk.
Vorkommen und Verwendung
RCP wird von Kreditinstituten im Rahmen der internen Kapitalplanung, Risikotragfähigkeitsrechnung und Gesamtbanksteuerung verwendet. Es wird regelmäßig berechnet, überwacht und in Berichten an Leitungsorgane, Risikocontrolling und Aufsicht eingebunden. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Geschäftsmodell, Risikoart, Bilanzstruktur und gewählter Steuerungsperspektive ab.
Typische Einsatzfelder sind:
Relevanz
RCP ist für Institute bedeutsam, weil es die interne Tragfähigkeit von Risiken messbar macht. Ein ausreichend bemessenes Risikodeckungspotenzial unterstützt die Fähigkeit, unerwartete Verluste zu absorbieren und die Geschäftsstrategie fortzuführen. Aufsichtliche Beurteilungen im SREP berücksichtigen, ob die Herleitung, Qualität und Verfügbarkeit des RCP nachvollziehbar sind. Schwächen können auf unzureichende Kapitalplanung, fehlerhafte Risikobewertung oder mangelnde Governance hinweisen. Die Kennzahl steht deshalb in engem Zusammenhang mit ICAAP, Kapitaladäquanz, Risikoinventur, Stresstests und Sanierungsplanung.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Relevante Bezugspunkte sind CRD, CRR, SREP, ICAAP-Leitlinien, MaRisk und interne Risikosteuerungsrahmen. Die Zusammensetzung des RCP sollte dokumentiert, methodisch konsistent und regelmäßig validiert werden. Entscheidend sind Verfügbarkeit, Verlustabsorptionsfähigkeit, Bewertungsansätze und Abgrenzung zu regulatorischem Eigenkapital. In der Praxis werden harte Kapitalbestandteile, stille Reserven oder weitere interne Deckungsmassen nur berücksichtigt, wenn ihre Anrechenbarkeit methodisch begründet und steuerungsrelevant ist.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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