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Computerkriminalität (Cybercrime)

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Definition des Begriffs

Cybercrime bezeichnet Computerkriminalität, also Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme, Datennetze, das Internet oder digitale Daten richten oder unter Einsatz solcher Systeme begangen werden. Im engeren Sinn umfasst Cybercrime Angriffe auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von IT-Systemen und Daten. Im weiteren Sinn zählen auch klassische Delikte dazu, wenn digitale Mittel wesentlich für Planung, Durchführung oder Verschleierung sind. Der Begriff ist kein einzelner Rechtsakt und keine Behörde, sondern eine kriminalistische und regulatorische Sammelbezeichnung. Rechtliche Bezugspunkte sind insbesondere nationale Strafgesetze, die EU-Vorgaben zur Cybersicherheit und Strafverfolgung sowie das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität.

 

Vorkommen und Verwendung

Cybercrime kommt in Unternehmen, Finanzinstituten, öffentlichen Stellen, kritischen Infrastrukturen und privaten Haushalten vor. Ermittlungsbehörden, Aufsichtsbehörden, Sicherheitsabteilungen, Geldwäschebeauftragte und IT-Risikofunktionen verwenden den Begriff zur Einordnung digitaler Straftaten. Typische Prüffelder sind:

  • unbefugter Zugriff auf Systeme, Konten oder Daten;
  • Schadsoftware, Ransomware, Botnetze und DDoS-Angriffe;
  • Phishing, Identitätsmissbrauch und Zahlungsbetrug;
  • Datenveränderung, Datendiebstahl und digitale Erpressung;
  • Nutzung von Kryptowerten, Scheinfirmen oder Zahlungsdiensten zur Verschleierung von Erlösen.

Im Finanzmarkt betrifft Cybercrime besonders Onlinebanking, Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel, Kundenportale, Auslagerungsdienstleister und Cloud-Infrastrukturen.

 

Relevanz

Cybercrime ist relevant, weil digitale Angriffe finanzielle Verluste, Betriebsunterbrechungen, Datenabflüsse, Marktstörungen und Vertrauensschäden verursachen können. Für Institute entstehen Anforderungen an Informationssicherheit, Betrugsprävention, Vorfallmanagement, Meldewege, Notfallplanung und interne Kontrollen. Cybercrime kann zugleich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Marktmissbrauch oder Sanktionsumgehung berühren, wenn kriminelle Erlöse über Finanzkanäle bewegt werden. Die Abwehr erfordert eine Verbindung aus technischer Sicherheit, rechtlicher Bewertung, forensischer Analyse und Kooperation mit Behörden. Reaktionsfähigkeit und belastbare Entscheidungswege sind entscheidend, weil Angriffe häufig automatisiert, grenzüberschreitend, mehrstufig und hochgradig zeitkritisch erfolgen.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Cyberkriminalität, gebräuchliche deutsche Bezeichnung für Cybercrime.
  • Computerkriminalität, Oberbegriff für IT-bezogene Straftaten.
  • Ransomware, Schadsoftware zur Verschlüsselung oder Erpressung.
  • Phishing, täuschende Erlangung von Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen.
  • DDoS-Angriff, Überlastungsangriff auf digitale Dienste.
  • Digital Forensics, beweissichere Analyse digitaler Spuren.

 

Weitere Informationen

Zentrale Bezugspunkte sind Strafrecht, Datenschutzrecht, NIS-2, DORA, Geldwäscheprävention, IT-Sicherheitsstandards und Vorgaben zu kritischen Infrastrukturen. Für Finanzunternehmen sind belastbare Sicherheitsarchitekturen, Protokollierung, Schwachstellenmanagement, Sensibilisierung, Dienstleistersteuerung und Krisenkommunikation wesentlich. Internationale Zusammenarbeit ist wichtig, weil Täter, Infrastruktur, Opfer und Zahlungsströme häufig in unterschiedlichen Staaten liegen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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