Definition des Begriffs
D-SIB bezeichnet eine Bank, deren Ausfall oder Notlage erhebliche Störungen im heimischen Finanzsystem und in der Volkswirtschaft des jeweiligen Landes verursachen könnte. Das Basler Komitee für Bankenaufsicht entwickelte 2012 ein Rahmenwerk für D-SIBs, das im Oktober desselben Jahres veröffentlicht wurde. Das D-SIB-Framework ergänzt die Regelungen für global systemrelevante Banken (G-SIBs), indem es die Perspektive auf die nationale Ebene verlagert. Während G-SIBs grenzüberschreitende Auswirkungen auf das globale Finanzsystem haben, konzentriert sich die D-SIB-Klassifizierung auf die Bedeutung einer Bank für die heimische Wirtschaft.
Vorkommen und Verwendung
Die Einstufung als D-SIB erfolgt durch die nationalen Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes. Diese bewerten Banken anhand eines prinzipienbasierten Ansatzes, der den strukturellen Besonderheiten des heimischen Finanzsystems Rechnung trägt. Die Bewertungsmethodik orientiert sich an vier zentralen Faktoren:
Heimataufsichtsbehörden bewerten Banken auf konsolidierter Konzernebene, während Gastaufsichtsbehörden Tochtergesellschaften ausländischer Banken in ihrer Jurisdiktion beurteilen. Die Bewertung erfolgt regelmäßig, mindestens jedoch in einem Intervall, das nicht wesentlich länger als die jährliche G-SIB-Bewertung ist.
Relevanz
Als D-SIB eingestufte Institute unterliegen erhöhten Anforderungen an die Verlustabsorptionsfähigkeit (Higher Loss Absorbency, HLA). Diese zusätzlichen Kapitalanforderungen müssen vollständig durch hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) erfüllt werden. Die erhöhten Anforderungen sollen die Ausfallwahrscheinlichkeit systemrelevanter Institute verringern und damit negative Auswirkungen auf das heimische Finanzsystem begrenzen. Nationale Aufsichtsbehörden dokumentieren ihre Methodik zur Kalibrierung der HLA-Anforderungen und veröffentlichen die Grundzüge ihres Bewertungsansatzes transparent. Die D-SIB-Klassifizierung beeinflusst auch die aufsichtliche Intensität und kann zusätzliche Offenlegungspflichten nach sich ziehen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die rechtliche Grundlage bildet das D-SIB-Framework des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS 233, Oktober 2012), das in den Basel-III-Rahmen integriert wurde (SCO50 des Basel Framework). Die Umsetzung erfolgte ab Januar 2016 parallel zur schrittweisen Einführung der G-SIB-Anforderungen. Das Basler Komitee überprüft die Implementierung durch nationale Aufsichtsbehörden im Rahmen seines Konsistenzprogramms.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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