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Foreign Financial Institution (FFI)

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Definition des Begriffs

FFI steht für Foreign Financial Institution, deutsch ausländisches Finanzinstitut. Der Begriff bezeichnet im FATCA-Kontext ein nicht in den USA ansässiges Institut, das Finanzkonten führt, Investmentvermögen verwaltet oder bestimmte Finanzdienstleistungen erbringt. Zweck der Einstufung ist die Identifikation von Konten mit US-Bezug und die steuerliche Meldung relevanter Informationen. Die rechtliche Verankerung liegt im US Internal Revenue Code, insbesondere in den Abschnitten 1471 bis 1474, sowie in ergänzenden Umsetzungsregelungen und zwischenstaatlichen FATCA-Abkommen.

 

Vorkommen und Verwendung

Der FFI-Begriff wird bei Kontoeröffnung, Kundenklassifizierung, Steuerdokumentation und Meldeprozessen verwendet. Betroffen sind vor allem:

  1. Banken und Verwahrstellen, die Einlagen oder Depotkonten führen.
  2. Investmentgesellschaften, Fonds und bestimmte Vermögensverwalter.
  3. Versicherungsunternehmen mit rückkaufsfähigen Versicherungsprodukten oder Rentenverträgen.

FFIs klassifizieren Kontoinhaber, prüfen Indizien für eine US-Steuerpflicht und dokumentieren ihren eigenen FATCA-Status. Dazu gehören Selbstauskünfte, Plausibilitätsprüfungen und die Zuordnung zu FATCA-Kategorien wie meldend, teilnehmend, befreit oder nicht teilnehmend. Die Prüfungen erfolgen regelmäßig, anlassbezogen und bei Änderung relevanter Kundendaten. In Staaten mit FATCA-Abkommen melden Institute häufig an die nationale Steuerbehörde, die Daten anschließend an die US-Steuerverwaltung übermittelt.

 

Relevanz

Die Einstufung als FFI hat unmittelbare Auswirkungen auf Compliance, Vertragsdokumentation und Zahlungsabwicklung. Ein teilnehmendes oder meldendes FFI muss Sorgfaltspflichten, Dokumentationspflichten und Meldepflichten einhalten. Bei fehlender FATCA-Konformität können bestimmte US-quellenbezogene Zahlungen einem Quellensteuerabzug von 30 Prozent unterliegen. Der Begriff ist daher für Banken, Fondsadministratoren, Verwahrstellen, Versicherer und Zahlungsstellen wesentlich. Er verbindet steuerliche Transparenzpflichten mit Kundenidentifikation, Kontenprüfung und internationalem Informationsaustausch. Für grenzüberschreitende Gruppen ist zudem die konsistente Klassifizierung verbundener Einheiten bedeutsam, weil Zahlstellen und Gegenparteien den Status vor Zahlungen prüfen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Participating FFI, ein Finanzinstitut mit FATCA-Registrierung und vertraglicher oder abkommensbasierter Einbindung.
  • Reporting Model 1 FFI, ein meldendes Finanzinstitut in einem Staat mit Model-1-Abkommen.
  • NFFE, Non-Financial Foreign Entity, eine ausländische Einheit, die kein Finanzinstitut ist.
  • GIIN, Global Intermediary Identification Number, eine Registrierungsnummer für FATCA-Zwecke.

 

Weitere Informationen

Wichtige Grundlagen sind die FATCA-Regeln in den IRC-Abschnitten 1471 bis 1474, Treasury Regulations, Formulare wie W-8BEN-E und W-8IMY sowie nationale Umsetzungsvorschriften. Schnittstellen bestehen zum Common Reporting Standard, der ebenfalls steuerliche Finanzkonteninformationen erfasst, jedoch auf einem multilateralen Rahmen beruht.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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