PePs sind natürliche Personen, die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG
Politisch exponierte Personen werden als Kunden mit hohem Geldwäscherisiko eingestuft, weil davon ausgegangen wird, dass sie einer erhöhten Gefahr von Korruption und Veruntreuung unterliegen.
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