Feedback

Politisch exponierte Personen (PeP)

zur Glossar-Übersicht

PePs sind natürliche Personen, die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG

  1. Ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben
  2. und deren unmittelbare Familienmitglieder
  3. oder ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen.

Politisch exponierte Personen werden als Kunden mit hohem Geldwäscherisiko eingestuft, weil davon ausgegangen wird, dass sie einer erhöhten Gefahr von Korruption und Veruntreuung unterliegen.

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen