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European Securities and Markets Authority (ESMA)

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Unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Paris, zuständig für die Regulierung und Aufsicht der europäischen Wertpapiermärkte. Sie entwickelt technische Standards, überwacht bestimmte Marktteilnehmer wie Ratingagenturen, koordiniert nationale Aufsichtsbehörden und trägt durch das „Single Rulebook“ zur Harmonisierung und Stabilität der Kapitalmärkte in der EU bei.

ESMA – European Securities and Markets Authority

Definition

Die European Securities and Markets Authority (ESMA; deutsch: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ist eine unabhängige Behörde der Europäischen Union mit Sitz in Paris (Frankreich). Sie wurde am 1. Januar 2011 durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 gegründet und ersetzte das Committee of European Securities Regulators (CESR). ESMA ist Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (European System of Financial Supervision, ESFS) und arbeitet eng mit der European Banking Authority (EBA) sowie der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) zusammen.

Aufgaben

Die ESMA hat den Auftrag, die Stabilität, Transparenz, Effizienz und das ordnungsgemäße Funktionieren der Wertpapiermärkte in der EU zu fördern. Ihre zentralen Aufgaben umfassen:

  • Entwicklung technischer Standards: Erarbeitung verbindlicher Regulatory Technical Standards (RTS) und Implementing Technical Standards (ITS) für EU-Finanzmarktregeln.
  • Harmonisierung der Regulierung: Ausarbeitung von Leitlinien, Empfehlungen und Q&A-Dokumenten zur einheitlichen Anwendung des EU-Finanzmarktrechts.
  • Direkte Aufsicht: Überwachung bestimmter Marktteilnehmer wie Kreditratingagenturen und Transaktionsregister (Trade Repositories).
  • Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities, NCAs) zur Sicherstellung konsistenter Aufsichtspraxis, u. a. durch Peer Reviews und Supervisory Convergence-Maßnahmen.
  • Krisenbefugnisse: Möglichkeit zur Verhängung verbindlicher Maßnahmen und Durchsetzungsbefugnisse in Ausnahmesituationen.
  • Marktinformationsveröffentlichung: Öffentliche Warnungen vor Verstößen gegen das Wertpapierrecht oder vor betrügerischen Produkten.

Zuständigkeiten

Die ESMA ist mit einem breiten Spektrum regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Themen befasst, insbesondere:

  • Umsetzung und Überwachung zentraler EU-Regelwerke wie MiFID II/MiFIR, EMIR, UCITS, AIFMD, Prospektverordnung, Transparenzrichtlinie, Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und Benchmarks-Verordnung.
  • Marktüberwachung: Analyse und Berichterstattung über Risiken für die Stabilität und Integrität der Kapitalmärkte.
  • Registerführung: Einrichtung und Pflege zentraler Register, z. B. über Handelsplätze, beaufsichtigte Institute oder Transaktionsregister.
  • Prävention von Marktmissbrauch: Bekämpfung von Insiderhandel, Marktmanipulation und anderen Marktverstößen.
  • Tests und Bewertungen: Durchführung von Stresstests und Backtesting bei beaufsichtigten Unternehmen.

Relevanz

Die ESMA trägt entscheidend zur Umsetzung des „Single Rulebook“ bei – einem einheitlichen Regelwerk für Kapitalmärkte in der EU. Sie stärkt den grenzüberschreitenden Handel, schützt Anleger und reduziert systemische Risiken.
International arbeitet ESMA mit Organisationen wie der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) und dem Financial Stability Board (FSB) zusammen, um globale Marktstandards mitzugestalten und die europäische Perspektive in internationale Regulierungsprozesse einzubringen.

Besonderheiten

  • Direkte Aufsichtskompetenz über bestimmte Marktakteure, ergänzt durch eigene Sanktions- und Durchsetzungsbefugnisse.
  • Regelsetzungskompetenz für verbindliche Leitlinien und Empfehlungen.
  • Öffentliche Transparenzportale mit umfangreichen Daten zu Finanzintermediären und Marktinfrastrukturen.
  • Verknüpfung mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA) innerhalb des ESFS.

Detaillierte Erläuterungen, Querverweise und aktuelle Entwicklungen zu ESMA-Regularien finden sich auf Regupedia – einem spezialisierten Online-Glossar für Finanzmarktregulierung.

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