Definition des Begriffs
Das Fachgremium Informationstechnologie, kurz FG IT, bezeichnet ein aufsichtlich organisiertes Dialog- und Konsultationsformat zu IT-Risiken im deutschen Finanzsektor. Es diente der strukturierten Erörterung strategischer und operativer Entwicklungen der Informationstechnologie mit bankgeschäftlicher Bedeutung. Inhaltlich bezog sich das Verfahren auf Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, das Risikomanagement, Informationssicherheit und Auslagerungen. Maßgebliche Bezugspunkte waren MaRisk, BAIT und ab 2025 die sektorübergreifenden Vorgaben zur digitalen operationalen Resilienz.
Vorkommen und Verwendung
Das FG IT wurde im Umfeld der deutschen Finanzaufsicht genutzt, um Erwartungen der Aufsicht und Praxiserfahrungen der Finanzindustrie zusammenzuführen. Seit 2025 wird der Dialog im Fachgremium IKT breiter sektorübergreifend fortgeführt.
Typische Themenfelder waren:
Beteiligt waren Fachleute aus beaufsichtigten Instituten, Verbänden, Dienstleistern und der Aufsicht. Themen- und Terminvorschläge konnten aus dem Teilnehmerkreis eingebracht werden.
Relevanz
Das FG IT unterstützte die einheitliche Auslegung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an IT und Informationssicherheit. Für Institute war das Gremium relevant, weil dort praxisnahe Fragestellungen, aufsichtliche Erwartungen und typische Schwachstellen des IT-Risikomanagements behandelt wurden. Die Ergebnisse hatten keinen eigenständigen Rechtsnormcharakter, konnten jedoch Orientierung für Governance, Kontrollsysteme, Auslagerungsmanagement und Prüfungsfestigkeit geben. Mit der zunehmenden Bedeutung digitaler Geschäftsprozesse, externer IKT-Dienstleister und Cyberbedrohungen gewann der Austausch an praktischer Bedeutung.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Das FG IT steht im Zusammenhang mit der laufenden Aufsicht über IT-Risiken, der Prüfung ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation und der Weiterentwicklung technischer Regulierungsanforderungen. Zentrale rechtliche Anknüpfungspunkte sind die Vorgaben zur Geschäftsorganisation nach dem Kreditwesengesetz, die MaRisk, die BAIT sowie DORA mit den Regelungsbereichen IKT-Risikomanagement, Vorfallmeldung, Resilienztests, Drittparteienrisiken und Informationsaustausch. Die Einbindung unterschiedlicher Marktteilnehmer erleichtert eine frühzeitige Sensibilisierung für aufsichtliche Entwicklungen. Für die Praxis ergänzt der Austausch formale Regelwerke durch Fallbeispiele und macht deutlich, welche organisatorischen Nachweise, Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei Prüfungen erwartet werden können.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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