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Board of Supervisors (BoS)

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Definition des Begriffs

BoS steht für Board of Supervisors, auf Deutsch Aufsichtsgremium. Im Finanzmarkt bezeichnet der Begriff vor allem das zentrale Beschlussorgan der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA. Diese Gremien entstanden 2011 mit dem Europäischen Finanzaufsichtssystem. Ihre rechtlichen Grundlagen sind die Verordnungen 1093/2010, 1094/2010 und 1095/2010. Der institutionelle Bezug richtet sich nach der jeweiligen Behörde mit Sitzen in Paris oder Frankfurt am Main.

 

Aufgaben

Das Board of Supervisors trifft die wesentlichen fachlichen und organisatorischen Entscheidungen der jeweiligen europäischen Finanzaufsichtsbehörde. Dazu gehören insbesondere:

  • Verabschiedung von Leitlinien, Empfehlungen, Stellungnahmen und Entwürfen technischer Standards
  • Beschlüsse zu Aufsichtskonvergenz, Risikobewertungen und Arbeitsprogrammen
  • Entscheidungen über Vermittlung zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und über bestimmte Krisenfragen

Außerdem genehmigt es interne Regelwerke, Jahresberichte, Prioritäten der Aufsicht und Mandate für Arbeitsgruppen. In bestimmten Fällen kann es bindende Entscheidungen treffen oder die Einhaltung unionsrechtlicher Vorgaben durch nationale Behörden adressieren.

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten hängen vom Mandat der jeweiligen Behörde ab. Bei der EBA betrifft das vor allem Bankenaufsicht, Eigenmittel, Governance, Abwicklungsvorbereitung und Zahlungsdienste. Bei ESMA stehen Wertpapiermärkte, Marktinfrastrukturen, Ratingagenturen, Fonds und Marktmissbrauch im Mittelpunkt. Bei der EIOPA geht es um Versicherungen, Rückversicherungen und betriebliche Altersversorgung. Mitglieder sind grundsätzlich die Leiterinnen oder Leiter der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden. Vertreter europäischer Institutionen können ohne Stimmrecht beteiligt sein. Die Stimmrechte und Beobachterrollen unterscheiden sich je nach Rechtsgrundlage, Aufgabenbereich und Beteiligung von Zentralbanken, Kommission oder Europäischem Ausschuss für Systemrisiken.

 

Relevanz

Das BoS prägt die einheitliche Anwendung des europäischen Finanzmarktrechts. Seine Beschlüsse wirken auf nationale Aufsichtspraxis, regulatorische Erwartungen und technische Detailvorgaben. Für Institute ist das Gremium relevant, weil Leitlinien, Standards und Stellungnahmen oft konkrete Anforderungen an Organisation, Risikomanagement, Offenlegung und Meldewesen vorbereiten. Das BoS unterstützt damit gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine konsistente Aufsicht innerhalb des Binnenmarkts.

 

Besonderheiten

Kennzeichnend ist die Verbindung von europäischer Koordination und nationaler Aufsichtsexpertise. Das Gremium ist kein Parlament und keine Unternehmensaufsicht im gesellschaftsrechtlichen Sinn. Es ist ein behördliches Entscheidungsgremium innerhalb einer europäischen Aufsichtsbehörde. Seine Arbeit erfolgt regelmäßig in Sitzungen, Ausschüssen und vorbereitenden Arbeitsgruppen. Beschlüsse folgen den jeweiligen Verfahrensregeln der Behörde und können Mehrheitsanforderungen, Stimmrechte und Interessenkonfliktregeln enthalten. Der Begriff BoS wird deshalb meist nur mit Angabe der zugehörigen Behörde eindeutig verstanden.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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