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Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

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Definition des Begriffs

DIW steht für Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, meist als DIW Berlin bezeichnet. Das Institut wurde 1925 als Institut für Konjunkturforschung gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Es ist ein unabhängiges, öffentlich gefördertes Forschungsinstitut in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und dient gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken. Das DIW Berlin ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Es erforscht wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Zusammenhänge, stellt Forschungsinfrastruktur bereit, fördert wissenschaftlichen Nachwuchs und berät Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf Grundlage empirischer und theoretischer Forschung.

 

Vorkommen und Verwendung

Der Begriff DIW wird in Finanzmarkt, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik und wissenschaftlicher Forschung verwendet. Das Institut veröffentlicht Studien, Wochenberichte, Konjunkturprognosen, Datenanalysen und Stellungnahmen. Seine Arbeit berührt insbesondere:

  • gesamtwirtschaftliche Analyse und Weltwirtschaft,
  • öffentliche Finanzen, Steuer- und Verteilungspolitik,
  • Nachhaltigkeit, Energie, Klima und Transformation,
  • Industrieökonomie, Wettbewerb und Unternehmensdynamik,
  • Lebenslagen, Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherung.

Eine besondere Rolle spielt das Sozio-oekonomische Panel, kurz SOEP. Diese forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung stellt Mikrodaten für sozial-, verhaltens- und wirtschaftswissenschaftliche Forschung bereit. Dadurch werden Langzeituntersuchungen zu Einkommen, Vermögen, Beschäftigung, Haushalten und gesellschaftlichem Wandel möglich.

 

Relevanz

Für Finanzmarktakteure ist das DIW relevant, weil seine Analysen makroökonomische Entwicklungen, öffentliche Finanzen, Regulierung, Kapitalmärkte und Verteilungswirkungen einordnen. Forschungsergebnisse können die Einschätzung von Konjunktur, Inflation, Investitionen, Energiepreisen, Staatsfinanzen und privaten Haushalten unterstützen. Das Institut wirkt nicht als Regulierungsbehörde, liefert aber wissenschaftliche Grundlagen für politische Entscheidungen und öffentliche Debatten. In regulatorischen Kontexten sind DIW-Beiträge besonders bedeutsam, wenn ökonomische Auswirkungen von Gesetzgebung, Förderprogrammen oder Transformationsprozessen bewertet werden. Für Banken, Versicherer und Asset Manager liefern solche Analysen zusätzliche Orientierung bei Szenarien, Risikoeinschätzungen und strategischer Planung.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • DIW Berlin: gebräuchliche Bezeichnung des Instituts.
  • Wirtschaftsforschungsinstitut: außeruniversitäre Forschungseinrichtung für ökonomische Analysen.
  • Leibniz-Gemeinschaft: Zusammenschluss außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.
  • SOEP: Langzeitstudie und Dateninfrastruktur zu privaten Haushalten.
  • Politikberatung: wissenschaftsbasierte Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse.

 

Weitere Informationen

Die Grundfinanzierung erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern nach Artikel 91b Grundgesetz. Ergänzend wirbt das DIW Drittmittel und Auftragsforschung ein. Die wissenschaftliche Arbeit wird regelmäßig im Leibniz-System evaluiert. Relevante Bezugspunkte sind Bundesministerien, Landesbehörden, Parlamente, europäische Institutionen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Debatten zu Wirtschafts- und Sozialpolitik.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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