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Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG)

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Definition des Begriffs

FMStFG steht für Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz. Der ursprüngliche amtliche Titel lautete Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds. Es wurde als Teil des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 beschlossen und im Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Seite 1982 verkündet. Das Gesetz trat im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarkts in Kraft. Es errichtete den Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes, auch FMS oder SoFFin genannt, mit einem anfänglichen Gesamtvolumen von 480 Milliarden Euro. Ziel war, während der Finanzmarktkrise Liquiditätsengpässe zu überwinden, die Kapitalbasis von Unternehmen des Finanzsektors zu stärken und Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu sichern. Seit Änderungen im Jahr 2020 trägt das Regelwerk die Bezeichnung Stabilisierungsfondsgesetz.

 

Einordnung der Relevanz

Das FMStFG war ein zentraler deutscher Krisenrechtsakt nach der Lehman-Insolvenz 2008. Es ergänzte Bankenaufsicht, Haushaltsrecht und gesellschaftsrechtliche Sonderregelungen durch ein Instrumentarium für staatliche Stützungsmaßnahmen. Der Rechtsakt steht im Zusammenhang mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, dem Finanzmarktstabilisierungsfonds, späteren Abwicklungsanstalten und der Neuordnung der Finanzmarktstabilisierung. Seine Bedeutung liegt auch darin, dass es den institutionellen Rahmen für schnelle Entscheidungen in außergewöhnlichen Marktlagen schuf.

 

Betroffene

Betroffen waren Unternehmen des Finanzsektors mit Sitz in Deutschland, insbesondere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Investmentgesellschaften, Börsenbetreiber sowie bestimmte Finanzholding- und Versicherungsholdinggesellschaften. Maßnahmen konnten auch Zweckgesellschaften betreffen, die Risikopositionen solcher Unternehmen übernahmen. Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Fonds bestand nicht.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Stabilisierungsmaßnahmen

    • Gewährung von Garantien zur Refinanzierung und Liquiditätssicherung.
    • Rekapitalisierung durch Kapitalmaßnahmen oder Beteiligungen.
    • Übernahme oder Absicherung von Risikopositionen.
  2. Entscheidungs- und Verwaltungsstruktur

    • Entscheidung über Maßnahmen nach Antrag und Ermessen.
    • Einbindung des Bundesministeriums der Finanzen und eines interministeriellen Lenkungsausschusses.
    • Verwaltung und operative Vorbereitung durch die FMSA beziehungsweise später durch die Finanzagentur.
  3. Auflagen und Kontrolle

    • Maßnahmen konnten mit Bedingungen zur Geschäftspolitik, Vergütung, Dividenden und Mittelverwendung verbunden werden.
    • Kosten, Risiken und Rückführungen waren zu überwachen.

 

Weitere Informationen

Das FMStFG wurde mehrfach geändert. Es ermöglichte neben klassischen Stützungsmaßnahmen auch Strukturen zur Auslagerung problematischer Vermögenswerte, etwa über Abwicklungsanstalten. Neue Maßnahmen des FMS wurden später geschlossen; bestehende Verpflichtungen, Beteiligungen und Abwicklungsstrukturen wurden weiter verwaltet. Die Aufgaben verlagerten sich schrittweise auf Finanzagentur, BaFin und Bundesministerium der Finanzen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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