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Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG)

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Definition des Begriffs

Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurde 2008 zur Stabilisierung des Finanzsektors geschaffen und bildet die Grundlage für den Finanzmarktstabilisierungsfonds. Im Jahr 2020 wurde es im Zuge der COVID-19-Pandemie um Regelungen zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds erweitert, der auch Maßnahmen zur Stabilisierung der Realwirtschaft ermöglicht. Das Gesetz wurde am 17. Oktober 2008 erlassen, im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 18. Oktober 2008 in Kraft.

 

Betroffene und Anwendungsbereich

Das Gesetz richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen:

  • Finanzsektor: Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalanlagegesellschaften sowie Betreiber von Wertpapier- und Terminbörsen mit Sitz in Deutschland
  • Realwirtschaft: Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte

Die Verwaltung erfolgte zunächst durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), seit Januar 2018 obliegt die Verwaltung des FMS der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Die FMSA wurde zum 1. Januar 2026 aufgelöst, die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten übernahm das Bundesministerium der Finanzen.

 

Instrumente und Maßnahmen

Das Stabilisierungsfondsgesetz sieht verschiedene Stabilisierungsinstrumente vor:

  • Garantien: Absicherung von Verbindlichkeiten und Schuldtiteln bis zu 400 Milliarden Euro
  • Rekapitalisierung: Eigenkapitalbeteiligungen zur Stärkung der Kapitalbasis
  • Liquiditätshilfen: Übernahme von Problemaktiva und Bereitstellung von Krediten
  • Abwicklungsanstalten: Errichtung von Bad Banks zur Entlastung systemrelevanter Institute (FMS Wertmanagement, Erste Abwicklungsanstalt)

Das ursprüngliche Fondsvolumen betrug 100 Milliarden Euro für Direktmaßnahmen, ergänzt um eine Garantieermächtigung von 400 Milliarden Euro, insgesamt also 500 Milliarden Euro. Seit März 2020 ermöglicht das Gesetz zusätzlich Stabilisierungsmaßnahmen für die Realwirtschaft im Rahmen der Corona-Pandemie und seit Oktober 2022 zur Abfederung der Energiekrise.

 

Aktuelle Relevanz

Das Gesetz wurde zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 geändert. Während der FMS seit Ende 2015 für neue Maßnahmen geschlossen ist, verwaltet er weiterhin bestehende Stabilisierungsmaßnahmen und überwacht die Einhaltung damit verbundener Auflagen. Der WSF bleibt als Instrument zur Krisenbewältigung in der Realwirtschaft aktiv. Das Stabilisierungsfondsgesetz stellt damit ein flexibles Rechtsinstrument dar, das bei systemischen Krisen zur Sicherung der Finanz- und Wirtschaftsstabilität eingesetzt werden kann und im deutschen Krisenmanagement eine zentrale Rolle spielt.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de.

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