Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (ursprünglich erlassen am 17. Oktober 2008) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, welche die Umsetzung eines Maßnahmenpakets im Rahmen der Finanzkrise im Herbst 2008 ermöglicht hat. Ziel des Gesetzes ist es, die Zahlungsfähigkeit von Finanzinstituten mit Sitz in Deutschland sicherzustellen und eine allgemeine Kreditklemme abzuwenden. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist ein Rettungsfonds, der bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) angesiedelt ist.
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