Definition des Begriffs
ZMP steht für Zulässige Marktpraxis, den deutschen Begriff für accepted market practice. Gemeint ist eine von der zuständigen nationalen Behörde für einen bestimmten Markt anerkannte Marktpraxis im Sinne der europäischen Marktmissbrauchsverordnung. Rechtlicher Kern ist Artikel 13 MAR, ergänzt durch die Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 MAR. Die Anerkennung schafft keinen allgemeinen Freibrief. Sie gilt nur für die konkret festgelegte Praxis, den jeweiligen Markt und die Bedingungen der Anerkennung. Zweck ist die Abgrenzung legitimer Marktpraktiken von Marktmanipulation sowie die Sicherung von Marktintegrität, Transparenz und Anlegerschutz.
Vorkommen und Verwendung
Eine ZMP wird nicht von Marktteilnehmern selbst geschaffen. Die zuständige Behörde kann eine Praxis anerkennen, nachdem sie Kriterien wie Transparenz, Marktliquidität, Funktionsfähigkeit des Marktes, Auswirkungen auf Marktteilnehmer und mögliche Risiken für die Marktintegrität geprüft hat. Vor der Anerkennung sind die europäische Wertpapieraufsicht und andere zuständige Behörden einzubeziehen.
Typische Anwendungsbereiche betreffen:
Relevanz
Die ZMP ist für Emittenten, Wertpapierfirmen, Handelsplätze und andere Marktteilnehmer relevant, wenn bestimmte Handlungen die Preisbildung oder Liquidität beeinflussen können. Eine anerkannte Praxis kann den Tatbestand marktmanipulativer Handlungen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a MAR unter den Bedingungen des Artikels 13 vom Verbot des Artikels 15 ausnehmen. Verstöße gegen Anerkennungsvorgaben, fehlende Transparenz oder abweichende Ausführung können diese Schutzwirkung entfallen lassen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Weitere Grundlagen finden sich in Artikel 13 MAR sowie in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/908. Diese regelt Kriterien, Verfahren und Anforderungen für die Festlegung zulässiger Marktpraktiken. Zuständige nationale Behörden überwachen anerkannte Praktiken und können sie ändern oder aufheben, wenn Marktbedingungen oder Integritätsrisiken dies erfordern.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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