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Finanzmarktnovellierungsgesetz (FiMaNoG)

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Das erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) vom 30. Juni 2016 setzt europäische Richtlinien in Deutschland um. Die Richtlinien wurden im Nachgang der Finanzkrise auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes erlassen. Zur Umsetzung der Richtlinien und Ausführung der Verordnungen mussten vor allem das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Kreditwesengesetz (KWG) geändert werden. Darüber hinaus werden im FiMaNoG u.a. Änderungen im Börsengesetz (BörsG), im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgenommen.

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