Definition des Begriffs
FiMaNoG bezeichnet das Finanzmarktnovellierungsgesetz, insbesondere das Erste und Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte. Es handelt sich um deutsche Artikelgesetze, die bestehende Finanzmarktgesetze änderten, statt ein eigenständiges Stammgesetz zu schaffen. Das erste FiMaNoG wurde 2016 verkündet. Das zweite FiMaNoG wurde 2017 verkündet und galt in wesentlichen Teilen ab dem 3. Januar 2018. Ziel war die Anpassung des deutschen Aufsichtsrechts an europäische Vorgaben zu Marktmissbrauch, Wertpapierdienstleistungen, Marktinfrastruktur, Transparenz und Anlegerschutz. Die Regelungen ersetzten und ergänzten zahlreiche Vorschriften, damit europäische Pflichten in Deutschland kohärent angewendet werden können.
Einordnung der Relevanz
Das FiMaNoG ordnet deutsche Regelungen in den europäischen Finanzmarktrahmen ein. Es verbindet nationale Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz, Börsengesetz und weiteren Gesetzen mit Regelwerken wie MiFID II, MiFIR, MAR, CSDR und PRIIP. Dadurch werden europäische Anforderungen für Handel, Vertrieb, Markttransparenz und Aufsicht im deutschen Recht wirksam ergänzt. Besonders relevant ist die Verzahnung von unmittelbar geltenden EU‑Verordnungen mit nationalen Zuständigkeiten, Sanktionen und Verfahrensregeln.
Betroffene
Betroffen sind vor allem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Börsenträger, Handelsplätze, Emittenten, zentrale Verwahrer, Datenbereitstellungsdienste und Personen, die Finanzinstrumente vertreiben oder darüber beraten. Auch Marktteilnehmer mit Melde-, Veröffentlichungs- oder Organisationspflichten können erfasst sein. Der konkrete Pflichtenkreis hängt vom Geschäftsmodell, von den gehandelten Instrumenten und von der Rolle im Markt ab.
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Das FiMaNoG wirkte als Umsetzungsgesetz und Anpassungsgesetz. Viele Details ergeben sich aus unmittelbar geltenden EU-Verordnungen, delegierten Rechtsakten, technischen Regulierungsstandards und nationalen Verordnungen. Für Institute bleibt deshalb nicht nur der Gesetzeswortlaut maßgeblich, sondern auch das Zusammenspiel mit europäischen Durchführungsregeln und aufsichtlichen Auslegungshilfen. In der Praxis betrifft dies Compliance, Berichtswesen, Handelsprozesse, Produktfreigaben und interne Kontrollen.
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