Bei TLAC (Verlustabsorptionsfähigkeit) handelt es sich um eine bankenaufsichtsrechtliche Kennziffer, die das FSB für global systemrelevante Banken (G-SIBs) einzuführen empfiehlt. Dem Vorschlag des FSB zufolge sollen die weltweit 30 größten Banken dazu verpflichtet werden, eine TLAC in Höhe von 16 % bis 20 % ihrer risikogewichteten Aktiva und 6 % ihrer ungewichteten Aktiva zu halten. Die TLAC setzt sich aus Eigenkapital sowie anderen Elementen wie zum Beispiel Anleihen zusammen, die sich von der Bank in haftendes Eigenkapital wandeln lassen. TLAC = einheitliche Mindestquote aus Kapitalanforderungen gem. Basel III und GLAC.
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