Eine solche Zweckgesellschaft wird als Conduit oder Anlagevehikel bezeichnet und beschreibt eine Treuhandgesellschaft oder ein sonstiges Unternehmen, welches kein Kreditinstitut ist und zur Durchführung einer oder mehrerer Verbriefungen gegründet wurde. Die Tätigkeit von solchen Instituten ist auf das zu diesem Zweck Notwendige beschränkt und deren Struktur ist auf die Trennung der eigenen Verpflichtungen von denen des originären Kreditinstituts ausgelegt. Deren Eigentümer können die damit verbundenen Rechte uneingeschränkt verpfänden oder veräußern. (Vgl. Art. 4 Nr. 44 der Richtlinie 2006/48/EG)
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