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Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)

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Definition des Begriffs

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, EAEG, war ein deutsches Bundesgesetz zur gesetzlichen Sicherung von Einlagen und zur Entschädigung von Anlegern bei bestimmten Ausfällen von Instituten. Es trat am 1. August 1998 in Kraft. Der Rechtsakt setzte europäische Vorgaben zur Einlagensicherung und zur Anlegerentschädigung in nationales Recht um. Kerninhalt war die Pflicht bestimmter Institute, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung abzusichern. Seit der Reform im Jahr 2015 ist die Einlagensicherung im Einlagensicherungsgesetz geregelt, während der verbleibende Anlegerentschädigungsteil im Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt wird.

 

Einordnung der Relevanz

Das EAEG verband zwei Schutzsysteme, die heute getrennt geregelt sind. Es stand im Kontext des europäischen Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und sollte Mindestschutz für Kunden schaffen. Die Regelungen betrafen Bankeinlagen, Wertpapierdienstleistungen und die Finanzierung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen.

 

Betroffene

Betroffen waren insbesondere Einlagenkreditinstitute sowie Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute mit bestimmten Erlaubnissen für Wertpapiergeschäfte. Erfasst wurden auch die jeweiligen Entschädigungseinrichtungen, die den Institutsgruppen zugeordnet waren. Geschützt wurden Einleger und Anleger, soweit ihre Ansprüche nach dem Gesetz entschädigungsfähig waren.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Sicherungspflicht

    • Institute mussten einer zuständigen Entschädigungseinrichtung angehören.
    • Die Zugehörigkeit war Teil der regulatorischen Marktteilnahme.
  2. Entschädigungsfall

    • Ein Entschädigungsfall lag vor, wenn ein Institut Einlagen nicht zurückzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nicht erfüllen konnte.
    • Die Entschädigungseinrichtung prüfte die Ansprüche und leistete Zahlungen innerhalb gesetzlicher Grenzen.
  3. Finanzierung

    • Die Mittel wurden durch Beiträge der zugeordneten Institute aufgebracht.
    • Vorgesehen waren Jahresbeiträge, Erstbeiträge und bei Bedarf Sonderbeiträge.
  4. Organisation

    • Die Entschädigungseinrichtungen verwalteten Beiträge, legten Mittel an und führten Entschädigungsverfahren durch.

 

Weitere Informationen

Die Reform des EAEG erfolgte im Zuge der Umsetzung der neu gefassten europäischen Einlagensicherungsrichtlinie. Der Gesetzgeber trennte Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, weil beide Bereiche unterschiedliche unionsrechtliche Vorgaben aufweisen. Für historische Sachverhalte, ältere Rechtsprechung und frühere Entschädigungsfälle bleibt das EAEG wichtig. In der heutigen Regulierung verweisen EinSiG und AnlEntG auf die fortentwickelte Systematik des Kundenschutzes im deutschen Finanzmarktrecht.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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