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Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

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Die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) sollen der Präzisierung des unter anderem in der MaRisk geschaffenen regulatorischen Rahmens für die Nutzung von externen IT-Services dienen. Die geplante Ausarbeitung der BAIT wurde im Oktober 2014 bekanntgegeben und soll durch die BaFin erfolgen.

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