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Group of Governors and Heads of Supervision (GHOS)

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Definition des Begriffs

GHOS steht für Group of Governors and Heads of Supervision, auf Deutsch Gruppe der Zentralbankgouverneure und Leiter der Bankenaufsicht. Sie ist das übergeordnete Aufsichtsgremium des Basel Committee on Banking Supervision. Die zugrunde liegende Governance entstand 1974 in Basel, als die Zentralbankgouverneure der G10-Staaten den Basler Ausschuss einsetzten. Der heutige GHOS-Rahmen bindet Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der Mitgliedsjurisdiktionen ein. Eine gesetzliche Aufsichtsbefugnis gegenüber einzelnen Banken besitzt GHOS nicht. Die institutionelle Grundlage ergibt sich aus Mandat, Charta und Governance-Struktur des Basler Ausschusses im Umfeld der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.

 

Aufgaben

GHOS gibt die strategische Richtung für die internationale Bankenregulierung vor und überwacht die Arbeit des Basler Ausschusses. Das Gremium bestätigt wesentliche Beschlüsse, insbesondere neue oder geänderte Basel-Standards.

Kernaufgaben sind:

  • Festlegung übergeordneter Prioritäten für die Bankenaufsicht
  • Billigung wichtiger Standardsetzungsvorhaben des Basler Ausschusses
  • Ernennung des Vorsitzes des Basler Ausschusses
  • Überwachung der Umsetzung zentraler Reformen, etwa Basel III
  • Politische und institutionelle Rückkopplung zwischen Aufsicht, Zentralbanken und internationalen Gremien

 

Zuständigkeiten

GHOS ist für die Governance des Basler Ausschusses zuständig, nicht für die unmittelbare Beaufsichtigung einzelner Institute. Die Mitglieder stammen aus Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der Jurisdiktionen, die im Basler Ausschuss vertreten sind. Der Basler Ausschuss berichtet an GHOS und holt für wesentliche Entscheidungen dessen Zustimmung ein. Nationale Umsetzung, Rechtssetzung und Durchsetzung bleiben Aufgabe der jeweiligen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden.

 

Relevanz

GHOS ist für Finanzmärkte relevant, weil seine Entscheidungen die globale Bankenregulierung prägen. Über die Bestätigung von Basel-Standards beeinflusst das Gremium Kapitalanforderungen, Liquiditätsregeln, Offenlegung, Risikomanagement und Aufsichtspraxis. Die Wirkung entsteht nicht durch unmittelbar bindendes Recht, sondern durch internationale Abstimmung und spätere Umsetzung in nationales oder europäisches Recht. Für Institute sind GHOS-Entscheidungen deshalb ein Frühindikator für künftige regulatorische Anforderungen.

 

Besonderheiten

GHOS verbindet Zentralbankperspektive und Bankenaufsicht auf höchster Ebene. Das Gremium arbeitet im internationalen Standardsetzungsrahmen und ist kein EU-Organ, keine nationale Behörde und kein Gericht.

Besondere Merkmale sind:

  • globale Ausrichtung mit Schwerpunkt auf Bankenstabilität
  • Einbettung in die Governance des Basler Ausschusses
  • Indirekte Rechtswirkung über Umsetzung durch Mitgliedsjurisdiktionen
  • Bedeutung für Konsistenz und Vergleichbarkeit internationaler Aufsichtsstandards

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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