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Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

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Das BZSt ist seit seiner Gründung am 01.01.2006 mit zentralen steuerlichen Aufgaben nationaler und internationaler Natur betraut. Dazu gehören die fachliche Aufsicht über nachgelagerte Behörden sowie die teilweise Verwaltung von Bundessteuern.

Die Aufgaben des BZSt werden detailliert im Finanzverwaltungsgesetz beschrieben.

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