Feedback

Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)

zur Glossar-Übersicht

Definition des Begriffs

Die Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) ist eine zentrale Richtlinie der Europäischen Union zur Regulierung von Wertpapierdienstleistungen und Finanzmärkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die ursprüngliche Fassung (MiFID I, Richtlinie 2004/39/EG) wurde 2014 durch eine überarbeitete Version, die MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU), sowie die begleitende Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 600/2014) ersetzt. Ziel der MiFID ist es, Anlegerschutz, Transparenz und Effizienz der Finanzmärkte zu verbessern, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Integrität des europäischen Finanzsystems zu stärken. Die Richtlinie regelt insbesondere die Zulassung und Aufsicht von Wertpapierfirmen, Transparenzpflichten für Handelsplätze, Verhaltenspflichten gegenüber Kunden sowie die Anforderungen an den organisatorischen Aufbau und Betrieb von Finanzdienstleistern.

Einordnung der Relevanz

MiFID II gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie im EWR-Raum und betrifft sämtliche Akteure, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, Handelsplätze betreiben oder mit Finanzinstrumenten handeln. Dazu zählen unter anderem Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Börsenbetreiber, multilaterale Handelssysteme (MTF), organisierte Handelssysteme (OTF) sowie Datenbereitstellungsdienste. Die Richtlinie hat auch Auswirkungen auf Unternehmen aus Drittstaaten, sofern diese Dienstleistungen für Kunden innerhalb der EU erbringen. Für Endanleger bedeutet MiFID II eine Stärkung des Anlegerschutzes – insbesondere durch erweiterte Transparenzpflichten, Eignungsprüfungen sowie die Offenlegung von Kostenstrukturen.

Betroffene

Die Adressaten der MiFID sind vielfältig und umfassen:

  • Wertpapierfirmen (z. B. Broker, Vermögensverwalter, Anlageberater)
  • Kreditinstitute, sofern sie Wertpapierdienstleistungen erbringen
  • Betreiber von Handelsplätzen, wie geregelte Märkte, MTFs oder OTFs
  • Daten- und Transaktionsdienstleister (z. B. APA, CTP, ARMs)
  • Drittstaatenfirmen, wenn sie bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten

Diese Institutionen müssen umfangreiche organisatorische, aufsichtsrechtliche und verhaltensbezogene Pflichten erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Einrichtung interner Kontrollsysteme, Risikomanagement, Compliance-Funktionen, die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen (Best Execution) sowie Kundenklassifizierung und Informationspflichten.

Anforderungen und Pflichten

Zentrale Anforderungen der MiFID II:

  • Wohlverhaltensregeln und Kundenschutz
    • Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
    • Produktüberwachung (Product Governance)
    • Zielmarktdefinition und -abgleich
    • Offenlegung von Kosten, Gebühren und Drittvergütungen (Inducements)
  • Transparenzpflichten
    • Pre-Trade- und Post-Trade-Transparenz für Aktien, Anleihen, Derivate und strukturierte Produkte
    • Einführung neuer Handelsplätze (z. B. OTFs)
    • Detaillierte Transaktions- und Positionsmeldungen an Aufsichtsbehörden
  • Organisation und Governance
    • Anforderungen an Interessenkonflikte, Vergütungsmodelle, Risikomanagement
    • Einrichtung von Compliance- und Überwachungsfunktionen
    • Aufnahme- und Zulassungspflichten für neue Institute
  • Technische Vorgaben und Aufsicht
    • Technische Regulierungsstandards (RTS) und Implementing Standards (ITS) zu Marktstruktur, Produktdesign und Datenmeldungen
    • Vorschriften für algorithmischen und Hochfrequenzhandel
    • Einführung der ESMA-Tick-Size-Regelung und Positionslimits bei Warenderivaten

Jüngste Entwicklungen:

  • MiFID II/MiFIR in Kraft seit 3. Januar 2018 – mit Übergangsfristen und stufenweiser Umsetzung
  • Änderungsverordnung (EU) 2021/1253: Integration von ESG-Präferenzen in die Anlageberatung
  • "Quick Fix"-Reform 2020: Vereinfachungen und Fristverlängerungen im Rahmen der Corona-Pandemie
  • MiFID-Review (seit 2022): Überarbeitung der Nachhandelstransparenz, Einführung eines European Consolidated Tape (CT) für Anleihen, Harmonisierung von Handelsplatzdefinitionen

Weitere Informationen

Die Anwendung der MiFID II wird durch eine Vielzahl an delegierten Rechtsakten, technischen Standards (RTS/ITS) sowie Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) konkretisiert. Die nationale Umsetzung erfolgte in Deutschland unter anderem durch das WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) und die WpDVerOV (Verordnung über die Anforderungen an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen).

Weiterführende Informationen, Kommentierungen, regulatorische Entwicklungen sind verfügbar auf: https://www.regupedia.de/

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen