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European Deposit Insurance Scheme (EDIS)

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Definition des Begriffs

EDIS steht für European Deposit Insurance Scheme, auf Deutsch europäisches Einlagensicherungssystem. Es bezeichnet ein geplantes Verfahren und Finanzierungsmodell zur gemeinsamen Absicherung gedeckter Bankeinlagen innerhalb der Bankenunion. Ziel ist ein einheitlicher Schutz für Einleger bis 100.000 Euro je Bank und Einleger, wenn ein Kreditinstitut ausfällt oder Einlagen im Rahmen einer Abwicklung übertragen werden. Die Initiative wurde 2015 als dritter Pfeiler der Bankenunion vorgelegt. Sie baut auf nationalen Einlagensicherungssystemen nach der Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU auf und soll die Verbindung zwischen Bankenrisiken und nationalen öffentlichen Finanzen verringern. Der Begriff beschreibt damit kein bereits vollständig geltendes Sicherungssystem, sondern einen Gesetzgebungsvorschlag, dessen konkrete Ausgestaltung von politischen Verhandlungen und weiteren Rechtsakten abhängt.

 

Vorkommen und Verwendung

EDIS betrifft vor allem Banken in Mitgliedstaaten, die am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen. Nationale Einlagensicherungssysteme bleiben operative Anlaufstellen für Entschädigungen und Finanzierungsbeiträge. Das europäische Element soll ergänzend Liquidität bereitstellen oder Risiken gemeinschaftlich tragen, abhängig vom jeweils politisch beschlossenen Ausbaustand.

Kernbereiche sind:

  • Auszahlungen an gedeckte Einleger bei Nichtverfügbarkeit von Einlagen
  • Finanzierung der Übertragung von Einlagen auf ein anderes Institut
  • Beiträge der teilnehmenden Sicherungssysteme oder Banken
  • Abstimmung mit Bankenabwicklung und Insolvenzverfahren

 

Relevanz

EDIS ist für die Stabilität des europäischen Bankensektors relevant, weil Einlegervertrauen weniger von der Finanzkraft einzelner Staaten abhängen soll. Einheitliche Sicherungsbedingungen mindern Ansteckungsrisiken bei Bankenkrisen und ergänzen die europäische Bankenaufsicht sowie den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Für Institute kann EDIS Beitragsstrukturen, Liquiditätsplanung und Krisenmanagement beeinflussen. Für Aufsichtsbehörden ist das System mit Fragen der Risikoreduzierung, Lastenteilung und Governance verbunden.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Europäisches Einlagensicherungssystem: deutsche Bezeichnung für EDIS
  • DGS: Deposit Guarantee Scheme, nationales Einlagensicherungssystem
  • DGSD: EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
  • SRM: Einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Banken
  • Bankenunion: Rahmen aus gemeinsamer Aufsicht, Abwicklung und geplanter Einlagensicherung

 

Weitere Informationen

Relevante Rechtsbezüge sind die Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU, insbesondere Schutzumfang und Zielausstattung nationaler Systeme, sowie die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Der EDIS-Vorschlag ist weiterhin Teil der Debatte zur Vollendung der Bankenunion. Diskutiert werden stufenweise Modelle, etwa Rückversicherung, Mitversicherung oder ein erster Liquiditätsmechanismus ohne vollständige Verlustteilung. In der Praxis steht EDIS deshalb für eine mögliche europäische Ergänzung nationaler Sicherungstöpfe, nicht für eine Entschädigungsstelle, die bereits eigenständig Auszahlungen leistet.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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