Der Unterstützungsfaktor reduziert die Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko von Forderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dadurch soll es Kreditinstituten ermöglicht werden, ihre Darlehensvergabe an KMU zu erhöhen. Der Unterstützungsfaktor wird in Artikel 501 (1) CRR mit 0,7619 beziffert.
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