Definition des Begriffs
SF steht für Supporting Factor, auf Deutsch Unterstützungsfaktor. Der Begriff bezeichnet im europäischen Bankenaufsichtsrecht einen regulatorischen Anpassungsmechanismus, mit dem bestimmte Risikopositionsbeträge bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen reduziert werden. Der Supporting Factor ist damit kein eigenständiges Prüfverfahren, sondern ein rechnerisches Element innerhalb der Kapitalanforderungen nach der Capital Requirements Regulation, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Besonders relevant sind der KMU-Unterstützungsfaktor für Forderungen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Infrastruktur-Unterstützungsfaktor für qualifizierte Infrastrukturfinanzierungen. Ziel ist es, die Kreditvergabe an ausgewählte Realwirtschaftsbereiche nicht unnötig durch Eigenkapitalanforderungen zu belasten.
Vorkommen und Verwendung
Supporting Factors werden von Kreditinstituten im Rahmen der Ermittlung risikogewichteter Positionsbeträge angewendet. Sie kommen vor allem in der regulatorischen Eigenmittelberechnung, im Meldewesen und in internen Kapitalplanungen vor. Die Anwendung setzt voraus, dass die jeweilige Forderung alle gesetzlichen Kriterien erfüllt. Typische Prüffelder sind:
Relevanz
Der Supporting-Factor beeinflusst unmittelbar die Höhe der risikogewichteten Aktiva und damit die Eigenmittelquote eines Instituts. Eine zulässige Reduktion kann Kapital entlasten und Spielraum für weitere Kreditvergabe schaffen. Zugleich bleibt das Kreditrisiko wirtschaftlich bestehen. Institute müssen deshalb sicherstellen, dass die regulatorische Entlastung nicht zu einer unangemessenen Risikosteuerung führt. Für Aufsicht und Abschlussprüfung sind korrekte Klassifizierung, vollständige Datengrundlagen und nachvollziehbare Berechnung besonders wichtig. Fehler können zu falschen Kapitalquoten, Korrekturmeldungen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen finden sich in Artikel 501 CRR für den KMU-Unterstützungsfaktor und Artikel 501a CRR für den Infrastruktur-Unterstützungsfaktor. Beide Regelungen stehen im Zusammenhang mit Basel III, den europäischen Eigenmittelvorgaben und dem aufsichtlichen Meldewesen. Die Anwendung erfordert eine positionsbezogene Prüfung. Pauschale Zuordnungen ohne ausreichende Datenbasis sind nicht sachgerecht. Institute berücksichtigen den Supporting Factor zudem in Kreditrisikomodellen, Kapitalplanung, Offenlegung und interner Governance.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.