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Basel Committee on Banking Supervision (BCBS)

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Definition des Begriffs

Das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) ist ein internationales Gremium zur Entwicklung globaler Standards für die Bankenaufsicht. Es wurde 1974 von den Zentralbanken der G10-Staaten unter dem Dach der Bank for International Settlements (BIS) gegründet und hat seinen Sitz in Basel.

Das BCBS selbst verfügt über keine unmittelbare Gesetzgebungskompetenz. Stattdessen entwickelt es aufsichtsrechtliche Mindeststandards, Leitlinien und Empfehlungen, die von den Mitgliedstaaten in nationales oder europäisches Recht überführt werden. Ziel ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu stärken und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Banken zu schaffen.

Zu den bekanntesten Regelwerken des BCBS gehören die Basel-Rahmenwerke:

  • Basel I, II und III (Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen)
  • Finalisierung von Basel III (häufig als „Basel IV“ bezeichnet, obwohl dies kein offizieller Begriff ist)

Einordnung der Relevanz

Das BCBS ist ein zentraler Akteur der globalen Finanzmarktregulierung und bildet die Grundlage für zahlreiche europäische und nationale Vorschriften.

Die vom BCBS entwickelten Standards werden insbesondere umgesetzt durch:

  • EU-Verordnungen und Richtlinien wie die Capital Requirements Regulation (CRR)
  • die Capital Requirements Directive (CRD)

Damit haben BCBS-Vorgaben mittelbar verbindlichen Charakter für Banken im Europäischen Wirtschaftsraum.

Betroffene

Die Standards des BCBS richten sich primär an:

  • Banken und Kreditinstitute
  • Finanzholdinggesellschaften
  • Aufsichtsbehörden und Zentralbanken

Indirekt betroffen sind auch:

  • Kapitalmarktteilnehmer
  • Versicherungen (z. B. über systemische Risikobetrachtungen)
  • Zahlungsdienstleister

Anforderungen und Inhalte

Das BCBS legt insbesondere Anforderungen in folgenden Bereichen fest:

Eigenkapitalanforderungen (Basel III):

  • Mindestkapitalquoten (CET1, Tier 1, Gesamtkapital)
  • Kapitalpuffer (Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer)
  • Leverage Ratio

Liquiditätsanforderungen:

  • Liquidity Coverage Ratio (LCR)
  • Net Stable Funding Ratio (NSFR)

Risikomanagement:

  • Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko
  • Internal Ratings-Based Approach (IRB)
  • Standardansätze und Modellanforderungen

Großkredit- und Konzentrationsrisiken:

  • Limits für Engagements gegenüber einzelnen Gegenparteien

Offenlegungspflichten (Pillar 3):

  • Transparenzanforderungen zur Risikoberichterstattung

Aufsichtsprozess (Pillar 2):

  • Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)
  • Anforderungen an Governance und interne Kontrollen

Makroprudenzielle Elemente:

  • Systemrelevante Institute (G-SIBs, D-SIBs)
  • Zusätzliche Kapitalanforderungen

Letzte Entwicklungen und Umsetzungsstand

  • Finalisierung von Basel III: 2017 (Überarbeitung der Risikomessmethoden)
  • EU-Umsetzung: CRR III / CRD VI (schrittweise ab 2025 ff.)
  • Einführung des sogenannten Output Floors zur Begrenzung interner Modelle
  • Weiterentwicklung von Standards zu:
    • Klimarisiken und ESG
    • Digitalisierung und Krypto-Assets
    • operationelle Resilienz

Die Umsetzung erfolgt weltweit unterschiedlich, was zu Regulierungsdivergenzen führen kann.

Weitere Informationen

Das BCBS veröffentlicht regelmäßig Konsultationen, Standards und Leitlinien. Diese finden sich auf Regupedia unter: https://www.regupedia.de/

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