Definition des Begriffs
Das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) ist ein internationales Gremium zur Entwicklung globaler Standards für die Bankenaufsicht. Es wurde 1974 von den Zentralbanken der G10-Staaten unter dem Dach der Bank for International Settlements (BIS) gegründet und hat seinen Sitz in Basel.
Das BCBS selbst verfügt über keine unmittelbare Gesetzgebungskompetenz. Stattdessen entwickelt es aufsichtsrechtliche Mindeststandards, Leitlinien und Empfehlungen, die von den Mitgliedstaaten in nationales oder europäisches Recht überführt werden. Ziel ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu stärken und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Banken zu schaffen.
Zu den bekanntesten Regelwerken des BCBS gehören die Basel-Rahmenwerke:
Einordnung der Relevanz
Das BCBS ist ein zentraler Akteur der globalen Finanzmarktregulierung und bildet die Grundlage für zahlreiche europäische und nationale Vorschriften.
Die vom BCBS entwickelten Standards werden insbesondere umgesetzt durch:
Damit haben BCBS-Vorgaben mittelbar verbindlichen Charakter für Banken im Europäischen Wirtschaftsraum.
Betroffene
Die Standards des BCBS richten sich primär an:
Indirekt betroffen sind auch:
Anforderungen und Inhalte
Das BCBS legt insbesondere Anforderungen in folgenden Bereichen fest:
Eigenkapitalanforderungen (Basel III):
Liquiditätsanforderungen:
Risikomanagement:
Großkredit- und Konzentrationsrisiken:
Offenlegungspflichten (Pillar 3):
Aufsichtsprozess (Pillar 2):
Makroprudenzielle Elemente:
Letzte Entwicklungen und Umsetzungsstand
Die Umsetzung erfolgt weltweit unterschiedlich, was zu Regulierungsdivergenzen führen kann.
Weitere Informationen
Das BCBS veröffentlicht regelmäßig Konsultationen, Standards und Leitlinien. Diese finden sich auf Regupedia unter: https://www.regupedia.de/
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