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Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)

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Definition des Begriffs

Das VIB, (Vermögensanlagen-Informationsblatt) ist ein standardisiertes Kurzinformationsdokument für öffentliche Angebote bestimmter Vermögensanlagen in Deutschland. Es dient der kompakten Darstellung wesentlicher Merkmale, Risiken, Kosten und Vertragsbedingungen einer Anlage. Rechtlich ist es im Vermögensanlagengesetz verankert, insbesondere in den Vorschriften zu Prospektpflichten, Ausnahmen und Informationsblattanforderungen. Das VIB ersetzt keinen Verkaufsprospekt, kann aber bei bestimmten prospektfreien Angeboten, etwa Schwarmfinanzierungen, eine zentrale Informationsgrundlage bilden.

 

Vorkommen und Verwendung

Ein VIB wird vom Anbieter oder Emittenten erstellt und vor der Veröffentlichung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht. Die Veröffentlichung bedarf regelmäßig einer Gestattung. Die Prüfung betrifft vor allem Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz der gesetzlich verlangten Angaben, nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Vermögensanlage. Die Angaben müssen knapp, in deutscher Sprache und in gesetzlich vorgegebener Reihenfolge dargestellt werden, damit zentrale Chancen und Risiken nicht durch werbliche Aussagen verdeckt werden.

Typische Inhalte sind:

  1. Art und Laufzeit der Vermögensanlage
  2. Anlagebetrag, Verzinsung, Rückzahlung und Rangstellung
  3. Risiken, einschließlich Totalverlustrisiko
  4. Kosten, Provisionen und wesentliche Vertragsbedingungen
  5. Angaben zum Anbieter, Emittenten und Anlageobjekt

 

Relevanz

Das VIB ist für Anbieter, Plattformbetreiber und Anleger im Markt für Vermögensanlagen relevant. Es unterstützt eine schnelle Orientierung vor einer Anlageentscheidung und schafft eine vergleichbare Mindestinformation. Für Anbieter ist es zugleich ein regulatorisches Pflichtelement, dessen fehlerhafte, verspätete oder nicht gestattete Veröffentlichung aufsichtsrechtliche Folgen haben kann. Bei Online-Angeboten und Crowdinvesting trägt das VIB dazu bei, Informationsasymmetrien zwischen Emittenten und Privatanlegern zu verringern. Die standardisierte Darstellung erleichtert Vergleiche zwischen Angeboten, auch wenn einzelne Anlagen weiterhin eigenständig geprüft werden müssen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Verkaufsprospekt, ein ausführlicheres Angebotsdokument mit detaillierten rechtlichen und wirtschaftlichen Angaben
  • Vermögensanlage, etwa Nachrangdarlehen, Genussrechte oder bestimmte Direktinvestments
  • Schwarmfinanzierung, ein digitales Finanzierungsmodell mit vielen Anlegern und gesetzlich begrenzten Anlagebeträgen
  • Gestattung, die aufsichtsrechtliche Erlaubnis zur Veröffentlichung des Informationsblatts

 

Weitere Informationen

Wesentliche Rechtsgrundlagen finden sich im Vermögensanlagengesetz, vor allem in den Regelungen zu öffentlichen Angeboten, Ausnahmen von der Prospektpflicht und Anforderungen an das Informationsblatt. Ergänzend sind zivilrechtliche Haftungsregeln, Werbevorgaben und Produktinterventionsbefugnisse relevant. Das Dokument ist daher Teil der produktbezogenen Anlegerinformation. Bei grenzüberschreitenden oder wertpapierähnlichen Strukturen ist außerdem zu prüfen, ob statt des VIB andere Informationsdokumente, etwa ein Wertpapierprospekt oder ein Basisinformationsblatt, erforderlich sind.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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