Bei einem inländischen öffentlichen Angebot einer Vermögensanlage muss der Anbieter ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellen, das die wesentlichen Eigenschaften der Vermögensanlage kurz beschreibt. Damit soll zum einen mehr Transparenz geschaffen werden; zum anderen soll die Vergleichbarkeit mit anderen Finanzanlagen erhöht werden. Das VIB muss von der BaFin gestattet und dort hinterlegt werden.
Vgl. auch VermAnlG
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