1 Definition des Begriffs
Die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ist die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. Sie ist am 16. August 2012 in Kraft getreten und zielt darauf ab, die Transparenz auf den Derivatemärkten zu erhöhen sowie systemische Risiken zu verringern. Die Verordnung schreibt vor, dass standardisierte außerbörslich gehandelte Derivate (Over-the-Counter, OTC) über zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) abgewickelt werden müssen. Zudem werden umfassende Meldepflichten an Transaktionsregister (Trade Repositories) sowie Anforderungen an das Risikomanagement für nicht zentral abgewickelte Derivategeschäfte eingeführt.
EMIR ist Teil der Reaktion auf die Finanzkrise 2008 und setzt die Beschlüsse des G-20-Gipfels von Pittsburgh 2009 zur Regulierung der Derivatemärkte auf europäischer Ebene um. Die Verordnung wurde mehrfach überarbeitet, insbesondere durch EMIR REFIT (Verordnung (EU) 2019/834) sowie durch EMIR 3.0, die weitere Anpassungen zur Stärkung der EU-Clearinglandschaft vornimmt.
2 Einordnung der Relevanz
EMIR gehört zu den zentralen Säulen der europäischen Finanzmarktregulierung und steht im engen Zusammenhang mit anderen Regelwerken wie MiFID II, MiFIR, CRR und der NIS-2-Richtlinie. Die Verordnung schafft ein einheitliches europäisches Rahmenwerk für den Handel mit Derivaten und trägt wesentlich zur Finanzmarktstabilität bei. Durch die zentralisierte Abwicklung über CCPs sollen Gegenparteiausfallrisiken reduziert, systemische Risiken minimiert und die Markttransparenz gestärkt werden. Die lückenlose Meldung aller Derivategeschäfte an Transaktionsregister ermöglicht es Aufsichtsbehörden, Marktentwicklungen zu überwachen und frühzeitig auf potenzielle Risiken zu reagieren.
Mit EMIR 3.0, die im Jahr 2024 verabschiedet wird und schrittweise ab 2025 Anwendung findet, werden speziell die Anforderungen an EU-CCPs verschärft und das sogenannte Active Account Requirement (AAR) eingeführt, um die Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzinfrastruktur zu stärken.
3 Betroffene
EMIR gilt für eine breite Palette von Marktteilnehmern in der Europäischen Union. Betroffen sind insbesondere:
Die Klassifizierung erfolgt zudem nach dem Überschreiten bestimmter Clearingschwellen (Clearing Thresholds). Gegenparteien, die diese Schwellenwerte überschreiten, werden als FC+ genauer gesagt NFC+ eingestuft und unterliegen erweiterten Pflichten, insbesondere der Clearingpflicht. Gegenparteien unterhalb der Schwellen werden als FC- bzw. NFC- klassifiziert und sind von der Clearingpflicht ausgenommen, unterliegen jedoch weiterhin Melde- und Risikomanagementpflichten.
Ebenso gelten spezifische Anforderungen für zentrale Gegenparteien (CCPs), Transaktionsregister (Trade Repositories) sowie für Clearingmitglieder und Clearingdienstleister.
4 Anforderungen und Pflichten
EMIR legt umfassende Anforderungen fest, die je nach Kategorie der Gegenpartei variieren:
1. Clearingpflicht (Artikel 4 und 10 EMIR)
2. Meldepflicht (Artikel 9 EMIR)
3. Risikomanagement für nicht zentral abgewickelte Derivate (Artikel 11 EMIR)
4. Pflicht zur Führung eines aktiven Kontos (Active Account Requirement, AAR, Artikel 7a EMIR)
5. Befreiungen und Ausnahmen
6. Regulierung von CCPs und Transaktionsregistern
7. Technische Standards und Leitlinien
5 Weitere Informationen
EMIR wurde seit seiner Einführung im Jahr 2012 mehrfach angepasst. Die wichtigsten Entwicklungen umfassen:
Die konkrete Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie den nationalen Aufsichtsbehörden, in Deutschland insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.
EMIR steht im Zusammenhang mit anderen europäischen Regelwerken wie MiFID II, MiFIR, der Capital Requirements Regulation (CRR), DORA sowie der NIS-2-Richtlinie und bildet einen zentralen Bestandteil der europäischen Kapitalmarktunion.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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