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European Market Infrastructure Regulation (EMIR)

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1 Definition des Begriffs

Die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ist die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. Sie ist am 16. August 2012 in Kraft getreten und zielt darauf ab, die Transparenz auf den Derivatemärkten zu erhöhen sowie systemische Risiken zu verringern. Die Verordnung schreibt vor, dass standardisierte außerbörslich gehandelte Derivate (Over-the-Counter, OTC) über zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) abgewickelt werden müssen. Zudem werden umfassende Meldepflichten an Transaktionsregister (Trade Repositories) sowie Anforderungen an das Risikomanagement für nicht zentral abgewickelte Derivategeschäfte eingeführt.

EMIR ist Teil der Reaktion auf die Finanzkrise 2008 und setzt die Beschlüsse des G-20-Gipfels von Pittsburgh 2009 zur Regulierung der Derivatemärkte auf europäischer Ebene um. Die Verordnung wurde mehrfach überarbeitet, insbesondere durch EMIR REFIT (Verordnung (EU) 2019/834) sowie durch EMIR 3.0, die weitere Anpassungen zur Stärkung der EU-Clearinglandschaft vornimmt.

2 Einordnung der Relevanz

EMIR gehört zu den zentralen Säulen der europäischen Finanzmarktregulierung und steht im engen Zusammenhang mit anderen Regelwerken wie MiFID II, MiFIR, CRR und der NIS-2-Richtlinie. Die Verordnung schafft ein einheitliches europäisches Rahmenwerk für den Handel mit Derivaten und trägt wesentlich zur Finanzmarktstabilität bei. Durch die zentralisierte Abwicklung über CCPs sollen Gegenparteiausfallrisiken reduziert, systemische Risiken minimiert und die Markttransparenz gestärkt werden. Die lückenlose Meldung aller Derivategeschäfte an Transaktionsregister ermöglicht es Aufsichtsbehörden, Marktentwicklungen zu überwachen und frühzeitig auf potenzielle Risiken zu reagieren.

Mit EMIR 3.0, die im Jahr 2024 verabschiedet wird und schrittweise ab 2025 Anwendung findet, werden speziell die Anforderungen an EU-CCPs verschärft und das sogenannte Active Account Requirement (AAR) eingeführt, um die Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzinfrastruktur zu stärken.

3 Betroffene

EMIR gilt für eine breite Palette von Marktteilnehmern in der Europäischen Union. Betroffen sind insbesondere:

  • Finanzielle Gegenparteien (Financial Counterparties, FC): Hierzu zählen Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, alternative Investmentfonds (AIFs), zentrale Gegenparteien sowie zentrale Wertpapierverwahrer.
  • Nichtfinanzielle Gegenparteien (Non-Financial Counterparties, NFC): Darunter fallen Unternehmen der Realwirtschaft, Energieversorger, Industriebetriebe und andere Unternehmen, die Derivate zur Absicherung eigener Risiken oder zu Handelszwecken nutzen.

Die Klassifizierung erfolgt zudem nach dem Überschreiten bestimmter Clearingschwellen (Clearing Thresholds). Gegenparteien, die diese Schwellenwerte überschreiten, werden als FC+ genauer gesagt NFC+ eingestuft und unterliegen erweiterten Pflichten, insbesondere der Clearingpflicht. Gegenparteien unterhalb der Schwellen werden als FC- bzw. NFC- klassifiziert und sind von der Clearingpflicht ausgenommen, unterliegen jedoch weiterhin Melde- und Risikomanagementpflichten.

Ebenso gelten spezifische Anforderungen für zentrale Gegenparteien (CCPs), Transaktionsregister (Trade Repositories) sowie für Clearingmitglieder und Clearingdienstleister.

4 Anforderungen und Pflichten

EMIR legt umfassende Anforderungen fest, die je nach Kategorie der Gegenpartei variieren:

1. Clearingpflicht (Artikel 4 und 10 EMIR)

  • Standardisierte OTC-Derivate, die von der ESMA als clearingpflichtig eingestuft wurden, müssen über eine zugelassene zentrale Gegenpartei (CCP) abgewickelt werden.
  • Die Clearingpflicht gilt für FC+ sowie für NFC+, die bestimmte Clearing-Schwellenwerte überschreiten:
    • 1,0 Mrd. EUR für Kredit- und Aktienderivate
    • 3,0 Mrd. EUR für Zins- und Devisenderivate
    • 4,0 Mrd. EUR für Warenderivate und sonstige Derivate
  • NFC müssen die Überschreitung der Schwellenwerte innerhalb von drei Arbeitstagen an die zuständige nationale Behörde melden.

2. Meldepflicht (Artikel 9 EMIR)

  • Alle Derivategeschäfte, unabhängig davon, ob sie clearingpflichtig sind oder nicht, müssen an ein bei der ESMA registriertes Transaktionsregister gemeldet werden.
  • Die Meldung muss spätestens am nächsten Arbeitstag nach Abschluss, Änderung oder Beendigung des Geschäfts erfolgen.
  • FC sind verpflichtet, selbst zu melden. NFC können die Meldung entweder selbst vornehmen oder ihre FC-Gegenpartei damit beauftragen.

3. Risikomanagement für nicht zentral abgewickelte Derivate (Artikel 11 EMIR)

  • Für OTC-Derivate, die nicht über eine CCP gecleart werden, gelten strenge Risikomanagementpflichten, darunter:
    • Rechtzeitige elektronische Bestätigung der Geschäfte
    • Regelmäßige Bewertung der ausstehenden Geschäfte
    • Portfolioabgleich (Portfolio Reconciliation)
    • Portfoliokomprimierung (Portfolio Compression)
    • Verfahren zur Streitbeilegung
  • Transaktionen zwischen FC untereinander sowie zwischen FC und NFC+ unterliegen zudem der Besicherungspflicht (Margining), sowohl für Initial Margins als auch für Variation Margins.

4. Pflicht zur Führung eines aktiven Kontos (Active Account Requirement, AAR, Artikel 7a EMIR)

  • Eingeführt durch EMIR 3.0, verpflichtet die AAR FC+ und NFC+, die einer Clearingpflicht unterliegen, ein aktives Konto bei mindestens einer in der EU zugelassenen CCP zu führen.
  • Die Pflicht gilt ab dem 24. Juni 2025 für bestimmte Derivateklassen, die als systemisch relevant eingestuft werden.
  • Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

5. Befreiungen und Ausnahmen

  • Unter bestimmten Bedingungen können Intragruppentransaktionen von der Clearing- und Besicherungspflicht befreit werden (Artikel 4 Abs. 2 und Artikel 11 Abs. 5 bis 11 EMIR).
  • Ausnahmen müssen bei der zuständigen nationalen Behörde (in Deutschland: BaFin) beantragt werden.

6. Regulierung von CCPs und Transaktionsregistern

  • CCPs müssen eine Zulassung durch die ESMA oder die zuständige nationale Behörde erhalten und unterliegen umfassenden Anforderungen an Governance, Risikomanagement, Kapitalausstattung und Transparenz.
  • Transaktionsregister müssen bei der ESMA registriert sein und regelmäßig Daten an Aufsichtsbehörden übermitteln.

7. Technische Standards und Leitlinien

  • Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) entwickelt und veröffentlicht fortlaufend technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) und technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards, ITS), die die Anforderungen von EMIR konkretisieren.

5 Weitere Informationen

EMIR wurde seit seiner Einführung im Jahr 2012 mehrfach angepasst. Die wichtigsten Entwicklungen umfassen:

  • EMIR REFIT (Verordnung (EU) 2019/834): Inkrafttreten im Juni 2019, mit dem Ziel, die Meldepflichten zu vereinfachen und die Proportionalität der Anforderungen zu verbessern. Die überarbeiteten Meldestandards traten im April 2024 vollständig in Kraft.
  • EMIR 3.0: Verabschiedet im Jahr 2024, fokussiert auf die Stärkung der EU-Clearinglandschaft, Einführung des Active Account Requirement (AAR), verschärfte Anforderungen an CCPs und Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs.

Die konkrete Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie den nationalen Aufsichtsbehörden, in Deutschland insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.

EMIR steht im Zusammenhang mit anderen europäischen Regelwerken wie MiFID IIMiFIR, der Capital Requirements Regulation (CRR)DORA sowie der NIS-2-Richtlinie und bildet einen zentralen Bestandteil der europäischen Kapitalmarktunion.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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