Das zentrale elektronische Zahlungsverkehrssystem (CESOP) dient europaweit der Übermittlung und dem Austausch von Zahlungsdaten. Zahlungsdienstleister werden aufgefordert, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen von Zahlungsempfängern innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten an die jeweils zugehörige Steuerbehörde zu übermitteln. Ziel ist es, möglichen Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr zu verhindern und aufzudecken. Die Datenübermittlung soll am 01. Januar 2024 beginnen.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.