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Central Electronic System of Payment Information (CESOP)

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Definition des Begriffs

CESOP bezeichnet das Central Electronic System of Payment Information, ein europäisches Melde- und Auswertungsverfahren für Zahlungsinformationen. Es unterstützt die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im grenzüberschreitenden elektronischen Handel. Das Verfahren gilt seit dem 1. Januar 2024 und beruht auf Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie auf Vorschriften zur Verwaltungszusammenarbeit zwischen Steuerbehörden. Zahlungsdienstleister erfassen definierte Daten zu grenzüberschreitenden Zahlungen und übermitteln sie an die zuständige nationale Steuerverwaltung. Von dort werden die Daten an CESOP weitergeleitet und für Risikoanalysen genutzt.

 

Vorkommen und Verwendung

Das Verfahren betrifft Zahlungsdienstleister im Sinne des europäischen Zahlungsdiensterechts, insbesondere Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute und Postgiroämter, soweit sie meldepflichtige Zahlungsdienste erbringen. Eine Meldung entsteht grundsätzlich bei mehr als 25 grenzüberschreitenden Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger innerhalb eines Kalendervierteljahres. Erfasst werden vor allem Angaben zum Zahlungsempfänger, zur Zahlung, zum Zahlungsdienstleister und zum Staat der Ansässigkeit oder des Standorts. Die Meldung erfolgt quartalsweise in einem elektronischen Standardformat. Die Daten sind regelmäßig drei Jahre aufzubewahren.

 

Relevanz

CESOP schafft eine unionsweit harmonisierte Datengrundlage für die Aufdeckung von Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce. Steuerbehörden können Zahlungsströme mit bekannten Händlern, Plattformen und Transaktionsdaten abgleichen. Das Verfahren wirkt nicht als Steuererhebung, sondern als Kontrollinstrument. Für Zahlungsdienstleister führt CESOP zu zusätzlichen Compliance-Pflichten, insbesondere bei Datenqualität, Kundenstammdaten, Schwellenwertprüfung, technischer Übermittlung und interner Dokumentation. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können nationale Sanktionen auslösen. Zugleich verlangt das Verfahren klare Verantwortlichkeiten zwischen Fachbereich, IT, Steuerfunktion und Auslagerungsdienstleistern in betroffenen Instituten.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Cross-Border-Payments, grenzüberschreitende Zahlungen, bei denen Zahler und Zahlungsempfänger unterschiedlichen Staaten zugeordnet werden.
  • PSP, Payment Service Provider, als meldepflichtiger Zahlungsdienstleister.
  • Eurofisc, ein Netzwerk zur Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen bei Betrugsbekämpfung.
  • VAT e-commerce package, ein Reformrahmen zur besseren Besteuerung digitaler Umsätze.

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen sind insbesondere die geänderte Richtlinie 2006/112/EG, Artikel 243a bis 243d, sowie die geänderte Verordnung 904/2010, vor allem Artikel 24a bis 24g. Ergänzende Durchführungsregeln bestimmen das elektronische Formular, Validierungen und technische Übermittlungswege. Die operative Verarbeitung liegt bei nationalen Steuerverwaltungen und der Europäischen Kommission. Der Zugriff auf CESOP-Daten ist auf benannte Eurofisc-Verbindungsbeamte und unterstützende Fachstellen begrenzt. Praktisch wichtig sind eindeutige Rollenmodelle, belastbare Datenherkunft und Abstimmungen mit bestehenden Zahlungsverkehrs-, Steuer- und Datenschutzprozessen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

 

 

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